Im Rahmen der F?rderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und der St?rkung des Praxisbezugs in der Lehrerbildung besteht für Lehrkr?fte mit einer hinreichenden Praxiserfahrung und bei Vorliegen entsprechender Stellen die M?glichkeit, sich für eine (Teil-)Abordnung in den Hochschuldienst zu bewerben.

Ziel

Ziel ist der weitere Ausbau der erziehungswissenschaftlichen Ausbildung bei allen Lehramtsstudieng?ngen, die Einführung neuer F?cher bzw. F?cherverbindungen sowie die Verbesserung der p?dagogischen Qualifikationen in der universit?ren Lehrerbildung.

(Quelle: Bayerische Staatskanzlei)

Voraussetzungen

Für die dienstrechtlichen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen einer Abordnung beachten Sie bitte die Hinweise in der Bekanntmachung zu den Abordnungsbestimmungen des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (siehe Kasten rechts).

Freie Stellen, die für eine Abordnungen von Lehrkr?ften in den Hochschuldienst geeignet sind, sind in den Stellenangeboten ausgeschreiben. 

Mehr Informationen zu gesetzlichen Rahmenbedingungen der Abordnung auf den Seiten der Bayerischen Staatskanzlei.