IT-Sicherheitsma?nahmen für Anwenderinnen und Anwender und Systembetreibende

Anwendungen zu nutzen und IT-Systemen zu betreiben, ist mit Gefahren verbunden. Der IT-Service stellt Leitf?den für Anwenderinnen und Anwender zur Verfügung. Da Systembetreibende systemspezifische Aufgaben und Pflichten übernehmen und die Rechte Dritter beachten müssen, stellt der IT-Service hierfür Richtlinien, Regelungen, Konzepte und Empfehlungen bereit, die als Mindestma?nahmen für IT-Systeme mit normalem Schutzbedarf angesehen werden.

IT-Systeme, die

  • einen erh?hten Schutzbedarf (Schutzbedarfskategorien B und C) aufweisen oder
  • Informationen und Daten verarbeiten, die in Bezug auf dem Schutzbedarf einen h?heren Schutzbedarf haben,

müssen durch zus?tzliche Ma?nahmen geeignet geschützt werden.