Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement ist ein Angebot an alle Besch?ftigten der Otto-Friedrich-Universit?t Bamberg mit dem Ziel, die Gesundheit zu erhalten und zu f?rdern. Gesundheit, Leistungsf?higkeit, Belastbarkeit, Motivation und Zufriedenheit der Besch?ftigten sind ein wichtiges Anliegen der Universit?t.

§ 167 Abs. 2 SGB IX verpflichtet den Arbeitgeber zur Durchführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements. Durch frühzeitiges Handeln bei der Erkennung von gesundheitlichen Beeintr?chtigungen von Bediensteten sowie die Einleitung pr?ventiver und rehabilitativer Ma?nahmen sollen folgende Ziele erreicht werden:

- ?berwindung der Arbeitsunf?higkeit,
- Vorbeugung vor erneuter Arbeitsunf?higkeit,
- Erhalt des Arbeitsplatzes/Vermeidung von Erwerbs-/Dienstunf?higkeit.

Ein erfolgreiches Betriebliches Eingliederungsmanagement liegt im Interesse sowohl der Bediensteten als auch des Dienstherrn/Arbeitgebers. Das Betriebliche Eingliederungsmanagement kann Ma?nahmen der Pr?vention (z.B. Vermeidung von arbeitsbedingten, gesundheitlichen Beeintr?chtigungen und Be-lastungsrisiken) und der Rehabilitation (Suche nach geeigneten Einsatzm?glichkeiten und T?tigkeitsbereichen) umfassen.

Besch?ftigten, die mehr als sechs Wochen ununterbrochen oder innerhalb eines Jahres wiederholt arbeitsunf?hig waren, steht ein Betriebliches Eingliederungsmanagement zu (§84 Abs. 2 SGB IX). Die Teilnahme daran ist freiwillig.

Für Rückfragen steht Ihnen das zust?ndige Referat der Personalabteilung gerne zur Verfügung, Referat III/1 (personal3-1(at)uni-bamberg.de), Referat III/2 (personal3-2(at)uni-bamberg.de) und das Referat III/3 (personal3-3(at)uni-bamberg.de).