1. Masterbewerbung

Für den Master English and American Studies k?nnen Sie sich bewerben, wenn Sie bereits einen Bachelorabschluss mit Haupt- oder Nebenfach Englisch oder einen Bachelorabschluss in einer anderen Philologie erworben haben. Alternativ gilt Ihr bestandenes Erstes Staatsexamen im Fach Englisch als Qualifikationsvoraussetzung für den Master.

Die Regelstudienzeit im Master English and American Studies betr?gt vier, die H?chststudiendauer sechs Semester. Sollten Sie bereits einen Bachelorabschluss erworben haben, k?nnen Sie sich gegen Ende Ihres Lehramtsstudiums bereits für den Masterstudiengang bewerben. Falls Sie erst Ihr Erstes Staatsexamen ablegen müssen, um sich für den Master bewerben zu k?nnen, steht es Ihnen frei, bereits parallel zu Ihrem Lehramtsstudium zus?tzliche Veranstaltungen bzw. Module zu belegen, die Sie sich nach erfolgreicher Masterbewerbung für Ihr Masterstudium anerkennen lassen k?nnen (siehe unten, Punkt 5).

Die Bewerbungsfrist für den Master English and American Studies endet im Frühjahr und Herbst jeweils mit Ende der Einschreibefrist, also ca. Anfang Oktober bzw. ca. Anfang April siehe auch hier.

Eine Liste der Bewerbungsunterlagen finden Sie hier.

Der Prüfungsausschuss kann zulassen, dass das Studium bereits vor dem Nachweis der Zugangsvoraussetzungen gem?? Absatz 1 aufgenommen wird, sofern zum Zeitpunkt der Einschreibung mindestens 150 ECTS-Punkte des qualifizierenden Studiengangs nachgewiesen werden. Die Zugangsvoraussetzungen müssen innerhalb des ersten Semesters nachgewiesen werden. Die Details entnehmen Sie bitte §33(3) der Studien und Fachprüfungsordnung für den Masterstudiengang English and American Studies.


2. MA-Synopse und ?quivalenztabelle

Der spezifizierten Synopse(81.8 KB, 1 Seite) des Master English and American Studies k?nnen Sie entnehmen, welche Module und Lehrveranstaltungen Sie bereits durch Ihr Lehramtsstudium absolviert haben. Die ?quivalenztabelle(66.9 KB, 1 Seite) zeigt Ihnen an, welche bereits besuchten Lehrveranstaltungen wo angerechnet werden k?nnen. Die ?quivalenzen beziehen sich auf das Modulhandbuch für Lehramtsstudieng?nge mit Studienbeginn ab Sommersemester 2014.

  • Die grün markierten Module, Lehrveranstaltungen oder Modul(teil)prüfungen haben Sie bereits absolviert.
  • Die rot markierten Felder zeigen an, welche Module, Lehrveranstaltungen bzw. Modul(teil)prüfungen Sie noch ableisten müssen.

Im Normalfall müssen für den Doppelabschluss noch 34 ECTS erbracht werden, daher sollte eine zus?tzliche Studiendauer von ein bis zwei Semestern veranschlagt werden.

Die Modulgruppen Restricted Electives und Free Electives k?nnen Sie mit Modulen aus Ihrem zweiten Hauptfach bestücken. Alternativ werden auch Module aus dem erziehungswissenschaftlichen Studium und der Englischen Fachdidaktik anerkannt, solange diese innerhalb eines anderen Masters (z. B. Master Berufliche Bildung, Master 188bet亚洲体育备用_188体育平台-投注*官网) studiert werden und prüfungsrechtlich in andere Masterstudieng?nge exportiert werden k?nnen. Folgende fachdidaktische Module des Lehramtsstudienganges (GY) k?nnen im Bereich Free Electives anerkannt werden:

Theorie-Praxismodul A:

  • ?bung ("Praxis der Unterrichtsvorbereitung")
2 ECTS

Vertiefungsmodul (ab Studienbeginn WS 2011/12):

  • thematisches Seminar
4 ECTS

Wahlpflichtmodul (ab Studienbeginn WS 2011/12):

  • fachdidaktische ?bung I, II, III oder IV (für Examenskandidat*innen)
2 ECTS

Vertiefungsmodul (Studienbeginn bis einschlie?lich SS 2011):

  • thematisches Seminar (4 ECTS)
  • fachdidaktische ?bung I, II, III oder IV (für Examenskandidat*innen) (2 ECTS)
2/4 ECTS

Bitte beachten Sie: Für den Import von Modulen aus anderen Masterstudieng?ngen sind die Studierenden selbst verantwortlich.


3. Masterarbeit

Aufgrund der satzungskonformen Umfangreduktion der Zulassungsarbeit ab dem WS 2016/17 kann die Zulassungsarbeit nicht automatisch als Masterarbeit anerkannt werden. Zudem unterscheiden sich die Anforderungen an eine Masterarbeit von denen einer Zulassungsarbeit. Daher wird Ihnen geraten, bereits vor der Anfertigung Ihrer Abschlussarbeit Ihren Betreuer/Ihre Betreuerin darüber zu informieren, dass Sie Ihre Zulassungsarbeit auch als Masterarbeit einreichen m?chten. Sie k?nnen dann entweder eine Abschlussarbeit verfassen, die die – h?heren – Anforderungen einer Masterarbeit im Hinblick auf die Eigenst?ndigkeit der fachwissenschaftlichen Forschungsleistung erfüllt oder in Kauf nehmen, dass Sie vor Einreichen Ihrer Abschlussarbeit als Masterarbeit diese noch einmal überarbeiten müssen.

4. Beachtenswertes beim ?Tripelstudium‘ (LA GYM, BA und MA)

Einige Studierende m?chten ihr Lehramstsstudium mit einem Bachelorabschluss UND einem Masterabschluss verbinden. Dies ist m?glich, aber es gibt Folgendes zu beachten:

Es ist neben dem kulturwissenschaftlichen noch ein weiteres fachwissenschaftliches Mastermodul zu belegen, da eines der beiden fachwissenschaftlichen Vertiefungsmodule aus dem Lehramtsstudiengang bereits als Bachelor-Vertiefungsmodul verwendet wurde.

Sie k?nnen  die gleiche Abschlussarbeit nur zwei Mal einreichen. D. h., Sie k?nnen Ihre Zulassungsarbeit nicht mehr als Masterarbeit einreichen, wenn Sie die gleiche Abschlussarbeit bereits als Bachelorarbeit abgegeben haben. Eine geschickte L?sung w?re, eine separate Bachelorarbeit zu schreiben und die Zulassungsarbeit mit der Masterarbeit zu kombinieren.

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Bei Fragen zur Bewerbung und Anerkennung von Studienleistungen wenden Sie sich bitte an:
Dr. Kerstin-Anja Münderlein
An der Universit?t 9, Raum 02.01
Tel.: 00 49 951-863-2170
Email: maeas.englit(at)uni-bamberg.de