Digitaler Lesesaal

Die Universit?tsbibliothek digitalisiert stark nachgefragte Bücher aus ihrem Bestand und bietet sie an Computern in den Teilbibliotheken an. Bislang wurden etwa 2.000 Bücher für den digitalen Lesesaal digitalisiert.

Rechtsgrundlage für die elektronischen Lesepl?tze ist § 60e Abs. 4 UrhG.

  • Zur Forschung oder für private Studien darf die Universit?tsbibliothek ihren Nutzern Werke aus ihrem eigenen Bestand zug?nglich machen. Diese Digitalisate dürfen nur an Terminals in den Bibliotheksr?umen genutzt werden.
  • Die Universit?tsbibliothek darf je Sitzung die Vervielf?ltigung von bis zu 10 Prozent eines Werkes sowie von einzelnen Abbildungen, Beitr?gen aus derselben Fachzeitschrift oder wissenschaftlichen Zeitschrift, sonstigen Werken geringen Umfangs und vergriffenen Werken zu nicht-kommerziellen Zwecken erm?glichen.

  • Für die Einrichtung und Nutzung des digitalen Lesesaals muss die Universit?tsbibliothek eine Vergügung an die Verwertungsgesellschaften bezahlen, die im Rahmenvertrag festgelegt sind..