Projektplanung

Anforderungen von F?rdergebern zum Umgang mit Forschungsdaten

Viele Drittmittelgeber erwarten für die Mittelvergabe aus bestimmten F?rderlinien Angaben zum Umgang mit Forschungsdaten als Teil eines F?rderantrags. Die Anforderungen der F?rdergeber sind heterogen und teilweise je nach F?rderprogramm unterschiedlich. Immer h?ufiger wird nach Projektabschluss die Zug?nglichkeit zu den im Projekt entstandenen Forschungsdaten erwartet. Einige F?rdergeber verlangen zudem einen Datenmanagementplan (DMP) als Bestandteil des F?rderantrags oder w?hrend der ersten sechs Projektmonate.

Bitte beachten Sie, dass die Anforderungen in unterschiedlichen Ausschreibungen bzw. F?rderprogrammen desselben F?rdergebers voneinander abweichen k?nnen. Die jeweiligen aktuellen Anforderungen sollten individuell geprüft werden.

Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)

  • Angaben zum Umgang mit Forschungsdaten sind in Projektantr?gen verpflichtend. Die DFG stellt hierzu eine Checkliste bereit.
  • Forschungsdaten sollen so zeitnah wie m?glich in einer fachlich einschl?gigen, überregionalen Infrastruktur ver?ffentlicht werden, sofern keine Rechte Dritter entgegenstehen.
  • Forschungsdaten sollen im Sinne der guten wissenschaftlichen Praxis für mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden.
  • Weitere Vorgaben: ?Die Forschungsdaten sollten dabei in einer Verarbeitungsstufe (Rohdaten oder bereits weiter strukturierte Daten) zug?nglich sein, die eine sinnvolle Nach- und Weiternutzung durch Dritte erm?glicht. Um dies sicherzustellen, ist darauf zu achten, dass der Zugang zu den Forschungsdaten auch dann gew?hrleistet bleibt, wenn im Zusammenhang mit einer Publikation Verwertungsrechte an den Forschungsdaten an Dritte, i.d.R. einen Verlag, übertragen werden müssen.“
  • Eine Kostenübernahme ist für anfallende projektspezifische Kosten für die Nachnutzung der Forschungsdaten m?glich.

Weitere Informationen:

Umgang mit Forschungsdaten. Checkliste für Antragstellende zur Planung und zur Beschreibung des Umgangs mit Forschungsdaten in Forschungsvorhaben (21.12.2021)

Leitlinien zum Umgang mit Forschungsdaten (2015).

Leitfaden für die Antragstellung. Projektantr?ge (09/2022)

Fachspezifische Empfehlungen zum Umgang mit Forschungsdaten

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

  • Die Anforderungen zum Umgang mit Forschungsdaten unterscheiden sich je nach Ausschreibung.
  • Allgemein erwartet das BMBF in der Regel einen sogenannten Verwertungsplan oder Angaben zur Verwertung der Ergebnisse als Teil des Antrags.
  • Zumeist wird lediglich verlangt, die Forschungsergebnisse zu ver?ffentlichen. Dies soll in einem Repositorium geschehen. Spezifische Anforderungen der F?rderlinie sind zu beachten.
  • Die Ver?ffentlichung soll in der Regel nach Abschluss des Projekts erfolgen.
  • Weitere Vorgaben sind je nach Ausschreibung m?glich.
  • Eine Kostenübernahme für FDM ist abh?ngig von der jeweiligen Ausschreibung.

Weitere Informationen:

Aktuelle Bekanntmachungen von F?rderprogrammen und F?rderrichtlinien des BMBF

VolkswagenStiftung

  • Antragstellende werden dazu aufgefordert, einen Datenmanagementplan einzureichen.
  • Forschungsdaten sollten, wenn ihre Speicherung für die künftige Forschung sinnvoll ist, nach den FAIR-Prinzipien aufbereitet werden.
  • Forschungsdaten sollten m?glichst offen zur Verfügung gestellt werden.
  • Eine Ver?ffentlichung sollte unter Vergabe eines PID in einem ?ffentlichen, nicht-kommerziellen Repositorium erfolgen.
  • Zus?tzliche Mittel werden für die Aufbereitung von Forschungsdaten zur Verfügung gestellt.

Open Science Policy

F?rderangebot

Anleitung und Tipps für die Antragstellung

Europ?ische Kommission (Horizon Europe 2021–2027)

  • Horizon Europe ist das neunte Forschungsrahmenprogramm der Europ?ischen Union. Es ist auf sieben Jahre angelegt und l?st Horizon 2020 ab.
  • Ein Datenmanagementplan ist verpflichtend.
  • Forschungsdaten, die ben?tigt werden, um Ergebnisse aus Textpublikationen zu validieren, sind so zeitnah wie m?glich zu ver?ffentlichen. Ebenso alle Forschungsdaten, die im DMP zur Ver?ffentlichung angegeben sind.
  • Die Ver?ffentlichung soll in einem vertrauenswürdigen Repositorium erfolgen. Dabei ist ein PID erforderlich, Metadaten müssen unter CC-0-Lizenz (oder ?quivalenter Lizenz) und Daten unter CC-BY oder CC-0 (oder ?quivalenter Lizenz) ver?ffentlicht werden. Eine Bereitstellung auf der Projekt- oder Verlagswebseite ist nicht ausreichend.
  • Die Ver?ffentlichung soll so bald wie m?glich erfolgen. Sp?testens mit der Ver?ffentlichung der zugeh?rigen Textpublikation.
  • Open-Science-Ma?nahmen sind im Grant Agreement als verpflichtend definiert.
  • Weitere Vorgaben: Alle Forschungsdaten müssen nach den FAIR-Prinzipien gehalten werden. Ausnahmen von der Datenver?ffentlichung sind aus bestimmten Gründen m?glich. Kosten für das FDM k?nnen angerechnet werden. Einzelne Calls k?nnen zus?tzliche Anforderungen haben.

Weitere Informationen:

Funding & tender opportunities

Horizon Europe Grant Agreement

Fact Sheet Open Science

Unser ?Leitfaden für die Erstellung eines DMP für DFG-Antr?ge“ soll Ihnen als Hilfestellung für das Schreiben eines DMP dienen. Haben Sie Fragen oder ben?tigen Sie Unterstützung bei Ihrem DMP-Entwurf, wenden Sie sich gerne an den FDM-Service. Wir lesen und kommentieren Ihren Entwurf gerne. Bei allen Fragen zu Ihrem Projektantrag über das FDM hinaus, k?nnen Sie sich an das Dezernat Forschungsf?rderung und Transfer (Z/FFT) wenden.

Datenmanagementplan (DMP)

Bereits vor Projektbeginn ist es sinnvoll, den Umgang mit den anfallenden Forschungsdaten und Ergebnissen für die kommende Projektphase vorab zu planen. Ein geeignetes Werkzeug hierfür ist ein Datenmanagementplan, der den Projektbeteiligten helfen soll, ad?quat mit Forschungsdaten umzugehen und diese für eine Nachnutzung vorzubereiten.

Viele Drittmittelgeber (z. B. die DFG, Horizon Europe oder die Volkswagenstiftung) erwarten für die Mittelvergabe aus bestimmten F?rderlinien Angaben zum Umgang mit Forschungsdaten als Teil eines F?rderantrags.

Ein DMP sollte Informationen zu den folgenden Aspekten beinhalten:

  • Entstehung bzw. Erhebung der Daten
  • Datendokumentation
  • Zugang zu den Daten
  • Verantwortlichkeiten im FDM
  • Datenarchivierung
  • Modalit?ten der Datenver?ffentlichung

Rechtliche Rahmenbedingungen

Bitte beachten Sie, dass der FDM-Service keine Rechtsberatung durchführen kann. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an das Justitiariat oder das Datenschutzbüro.

Beim Forschungsdatenmanagement stellen sich immer wieder rechtliche Fragen, wie z. B. wem die im Projekt erhobenen Daten überhaupt ?geh?ren“, was bei der Ver?ffentlichung zu beachten ist oder wie mit Daten umzugehen ist, die sensible Informationen enthalten. Es ist sinnvoll sich mit diesen und weiteren rechtlichen Fragen bereits zu Beginn eines Forschungsprojekts zu befassen. Sp?testens mit einer Ver?ffentlichung Ihrer Forschungsdaten nach Projektende, müssen dafür bestehende Rechte und Pflichten gekl?rt sein.

Urheberrecht und Leistungsschutzrechte

Ob Forschungsdaten dem Schutz des Urheberrechts unterliegen oder nicht, ist im Einzelfall zu prüfen. Voraussetzung für einen urheberrechtlichen Schutz ist das Erreichen einer gewissen Sch?pfungsh?he/Gestaltungsh?he (§ 2 Abs. 2 UrhG). Dies muss sich insbesondere in einem Gestaltungsspielraum ausdrücken, der über die normalen fachwissenschaftlichen Gepflogenheiten hinausgeht[1]. Das Erreichen der Sch?pfungsh?he ist z. B. bei Rohdaten aus Messinstrumenten nicht unbedingt gegeben. Durch das Einteilen, Bewerten oder Anordnen der Forschungsdaten kann sich unter Umst?nden aber bereits ein ausreichender Sch?pfungsgrad ergeben. Tendenziell greift das Urheberrecht daher eher bei qualitativen als bei quantitativen Daten.

Neben dem Urheberrecht k?nnen Forschungsdaten im Einzelfall auch durch Leistungsschutzrechte geschützt sein. Bei Leistungsschutzrechten handelt es sich um Schutzrechte, die an das Urheberrecht angelehnt sind. Das Erreichen einer gewissen Sch?pfungsh?he ist hier nicht notwendig. Die Leistungsschutzrechte greifen z. B. bei Lichtbildern (Fotos) oder zugunsten von Datenbankherstellern.

Liegen Urheberrechte oder Leistungsschutzrechte vor, ist eine Nutzung, Weitergabe und Verarbeitung der Forschungsdaten nur mit Bewilligung der jeweiligen Rechteinhaber*innen m?glich. H?ufig haben mehrere Personen Rechte an einem Forschungsdatensatz (Miturheberschaft), sodass vor einer Ver?ffentlichung die Einwilligung aller Rechteinhaber*innen einzuholen ist. Darüber hinaus k?nnen Forschungsdaten urheberrechtlich geschütztes Material Dritter enthalten.


[1] Lauber-R?nsberg, Anne (2021): Rechtliche Aspekte des Forschungsdatenmanagements. In: Praxishandbuch Forschungsdatenmanagement. Hrsg. v. Markus Putnings, Heike Neuroth und Janna Neumann. Berlin: De Gruyter. https://doi.org/10.1515/9783110657807-005, S.90.

Lizenzen

Für die Ver?ffentlichung von Forschungsdaten sind unterschiedliche Lizenzierungsmodelle geeignet, die regeln, unter welchen Bedingungen Dritte Forschungsdaten nachnutzen dürfen. Für Forschungsdaten haben sich freie Lizenzen etabliert.

Ein Beispiel sind die Creative-Commons-Lizenzen, deren ?Lizenzbausteine“ es den Forschenden erm?glichen, die Weiternutzung der zur Verfügung gestellten Forschungsdaten an bestimmte Voraussetzungen zu knüpfen. CC-Lizenzen erlauben nur die Nutzung in urheberrechtlicher Hinsicht.

Eine Lizenzierung unter CC0 bringt die maximale Freigabe der Daten mit sich, wodurch deren Nachnutzung erleichtert wird. Eine Namensnennung der erstellenden Person(en) kann so jedoch nicht durchgesetzt werden. Dafür bietet sich eine Lizenzierung unter CC-BY 4.0 an, die die Namensnennung voraussetzt und somit gleichzeitig dem Gebot der Quellenangabe aus den Regeln zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis genügt. Die Lizenzierung unter CC-BY 4.0 oder ?quivalenten Lizenzen ist zu empfehlen.

Datenschutz

H?ufig fallen in Forschungsprojekten Daten an, die personenbezogene Informationen beinhalten. Diese Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare lebende Person beziehen (Art. 4 Abs. 1 DSGVO), dürfen nur mit einer informierten Einwilligung der Betroffenen erhoben und verarbeitet werden. Daher sollten Sie sich frühzeitig darüber Gedanken machen, wie Sie mit den Forschungsdaten im Laufe des Projekts und nach Projektende umgehen m?chten und gegebenenfalls notwendige Einwilligungen frühzeitig einholen. Ist eine Ver?ffentlichung der Forschungsdaten vorgesehen, müssen entsprechende personenbezogene oder personenbeziehbare Informationen entfernt werden (Anonymisierung). Bei Fragen zum Datenschutz k?nnen Sie sich an das Datenschutzbüro der Universit?t wenden.

Weiterführende Informationen zum Thema Recht und Forschungsdaten

Baumann, Paul/Krahn, Philipp/Lauber-R?nsberg, Anne (2019): Entscheidungsbaum für die Ver?ffentlichung von Forschungsdaten. Stand 05/2019. https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:bsz:14-qucosa2-731105.

Forschungsdaten.info: Datenschutzrecht. Schutz von personenbezogenen Forschungsdaten. https://forschungsdaten.info/themen/rechte-und-pflichten/datenschutzrecht/#c279504.

Forschungsdaten.info: Recht und Forschungsdaten. Ein ?berblick. https://forschungsdaten.info/themen/rechte-und-pflichten/recht-und-forschungsdaten-ein-ueberblick/.

Kreutzer, Till/Lahmann, Henning (2021): Rechtsfragen bei Open Science. Ein Leitfaden. Hamburg: Hamburg University Press. https://doi.org/10.15460/HUP.211.

Lauber-R?nsberg, Anne (2021): Rechtliche Aspekte des Forschungsdatenmanagements. In: Praxishandbuch Forschungsdatenmanagement. Hrsg. v. Markus Putnings, Heike Neuroth und Janna Neumann. Berlin: De Gruyter. https://doi.org/10.1515/9783110657807-005.

Meyermann, Alexia/Porzelt, Maike: Hinweise zur Anonymisierung von qualitativen Daten. 2014 (forschungsdaten bildung informiert Nr. 1). https://doi.org/10.25656/01:21968.