Gebühren

Die meisten Angebote der Universit?tsbibliothek k?nnen Sie kostenlos nutzen. In einigen F?llen fallen jedoch Gebühren an:

Drucken, kopieren, scannen

Sie k?nnen in allen Teilbibliotheken drucken, kopieren und scannen. Selbst angefertigte Scans sind kostenlos.

Fernleihe

Bücher und Kopien werden innerhalb Deutschlands kostenlos geliefert. In Ausnahmef?llen werden Bestellungen durch kostenpflichtige Kopien erledigt, die aber nur nach Rücksprache durchgeführt werden.

Mahnungen

Werden Leihfristen überschritten, hat die Bibliothek das Recht und die Pflicht, kostenpflichtig zur Rückgabe aufzufordern. Mahngebühren sind eine Entsch?digung für den durch Mahnschreiben entstehenden Verwaltungsaufwand. Sie flie?en in den Gesamthaushalt des Freistaates Bayern und werden nicht dem Bibliotheks- oder Bücheretat gutgeschrieben.

 

Zurzeit sind folgende Gebühren festgesetzt:

  • 1. Aufforderung zur Rückgabe: € 7,50
  • 2. Aufforderung zur Rückgabe: € 10,00 (zus?tzlich zur Gebühr für die 1. Aufforderung)
  • 3. Aufforderung zur Rückgabe: € 20,00 (zzgl. Porto, zus?tzlich zu den Gebühren für die 1. und 2. Aufforderung)
  • Leistungsbescheid: € 30,00 (zzgl. Porto, zus?tzlich zu den Gebühren für die 1. - 3. Aufforderung).

Die erste und die zweite Aufforderung zur Rückgabe werden per E-Mail verschickt, wenn uns eine E-Mail-Adresse vorliegt. Die 3. Aufforderung zur Rückgabe und der Leistungsbescheid werden weiter per Post versandt.

Alle Benutzerinnen und Benutzer ohne E-Mail-Adresse erhalten Mahnungen wie gewohnt weiter per Post.

Bitte beachten Sie:
Wenn Sie kostenpflichtig gemahnt wurden, k?nnen Sie erst dann weitere Bücher ausleihen, bestellen, vormerken oder Leihfristen verl?ngern, wenn Sie

  • die ausstehenden Titel zurückgegeben haben und
  • die Mahngebühren bezahlt haben.

Es dauert üblicherweise einige Tage, bis wir von der Staatsoberkasse über Zahlungseing?nge benachrichtigt werden. Gegen Vorlage eines Zahlungsnachweises (z.B. Kontoauszug) k?nnen wir Ihr Bibliothekskonto auch vorher wieder freischalten. Bitte wenden Sie sich dazu an Ihre Teilbibliothek.

Ausschluss von der Benutzung

Laut Allgemeiner Benützungsordnung der Bayerischen Staatlichen Bibliotheken kann von der Benutzung ausgeschlossen werden, "wer gegen die Benützungsordnung oder gegen Anordnungen der Bibliothek wiederholt oder schwerwiegend verst??t" (§26 Abs. 1 ABOB).

Es gelten folgende Gebühren: € 30,00 (zzgl. Porto).