Studien- und Prüfungsleistungen, die im Ausland erbracht wurden, k?nnen anerkannt werden, wenn sie nach Inhalt und Prüfungsanforderungen mit den Anforderungen des jeweiligen Studiengangs an der Universit?t Bamberg gleichwertig sind.

Dieses Verfahren bezeichnet man

  1. als fachliche Anerkennung, welche durch Fachvertreterinnen und Fachvertreter best?tigt wird
  2. als studienrelevante ?bernahme der im Ausland absolvierten und durch die Fachvertretungen anerkannten Kurse, welche durch die Koordinatorin für Internationales abgewickelt wird

 

Teil 1: Fachliche Anerkennung

Die fachliche Anerkennung durch die Fachvertreterinnen und Fachvertreter bildet den ersten Teil des Verfahrens und l?uft in drei Schritten ab:

Generelle Voraussetzung für die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen im Ausland ist eine Anerkennungsvereinbarung für jede Studien- oder Prüfungsleistung. Diese Vereinbarung wird mit den jeweiligen Fachvertreterinnen und Fachvertretern der Universit?t Bamberg abgeschlossen. Dies sind alle Professorinnen und Professoren, selbstst?ndige Leiterinnen und Leiter eines Fachgebietes sowie deren Beauftragte.

Es kann ein Nachweis über Art und Umfang der abgelegten Prüfungen an Ihrer ausl?ndischen Hochschule verlangt werden, der als Option im Formular "Anerkennungsvereinbarung" vorgesehen ist.

Bei Fragen und Problemen mit Anerkennungsvereinbarungen steht die Koordinatorin für Austauschprogramme der Fakult?t den Studierenden, Fachvertreterninnen und Fachvertretern gern zur Verfügung.

Die Formulare zur ?bernahme der anerkannten Kurse müssen Sie den Fachvertreterinnen und Fachvertretern erst nach dem Auslandsaufenthalt vorlegen.

Etwaige ?nderungen in der Anerkennungsvereinbarung, die sich nachtr?glich ergeben, sind mit den Fachvertreterinnen und Fachvertretern abzusprechen.

Die Studierenden sind für diese Absprachen nachweispflichtig. Das hei?t: Wenn eine pers?nliche Best?tigung im zweiten Teil der Anerkennungsvereinbarung nicht direkt m?glich ist, ist die Korrespondenz mit den Fachvertreterinnen und Fachvertretern von den Studierenden aufzubewahren und bei der Komplettierung der Anerkennungsvereinbarung vorzulegen.

Zus?tzlich zum Zeugnis ("Transcript of Records"), das Sie nach Beendigung Ihres Auslandsaufenthalts von der ausl?ndischen Hochschule erhalten, lassen Sie sich von den ausl?ndischen Dozentinnen und Dozenten Nachweise über Art und Umfang der abgelegten Prüfungen / Leistungsnachweise an der ausl?ndischen Hochschule ausstellen, wenn dies in den Anerkennungsvereinbarungen so vorgesehen ist.

Nach dem Auslandsaufenthalt

Vervollst?ndigung der Anerkennungsvereinbarung = fachliche Anerkennung

Die Anerkennungsvereinbarung und ggfs. der Nachweis über Art und Umfang der abgelegten Prüfungen sind zusammen mit dem Transcript of  Records bei den Fachvertreterinnen und Fachvertretern zur abschlie?enden fachlichen Anerkennung vorzulegen.

Die Note, die in die Studiennote einflie?en soll undim Zeugnis steht, rechnet die Koordinatorin für Austauschprogramme nach einem festgelegten Schema ("modifizierte bayerische Formel") um.

Bitte beachten Sie: Ohne Stempel und Unterschrift ist eine ?bernahme der anerkannten Kurse nicht m?glich.

Hinweis für Anerkennungen im Studium Generale (betrifft nur Studierende der Fakult?t GuK):
Leistungen im Studium Generale k?nnen Sie sich von einem Fachvertreter oder einer Fachvertreterin Ihres Hauptfaches anerkennen lassen. Bei Unklarheiten k?nnen Sie uns kontaktieren.

Bitte beachten Sie, dass nach dem Beschluss der Konferenz der Prüfungsausschussvorsitzenden vom 14.4.2010 gilt:

  • Hauptfach mit 75 ECTS-Punkten
    Eine Hochstufung um ein Semester erfolgt ab 15 in diesem Fach im Ausland erwor?benen ECTS-Punkten. (Auf Wunsch kann eine H?herstufung bereits bei 14 ECTS-Punkten erfolgen.) Analog erfolgt eine Hochstufung um zwei Semester ab 30 (28) ECTS-Punkten.
  • Nebenfach mit 45 ECTS-Punkten
    Eine Hochstufung um ein Semester erfolgt ab 8 in diesem Fach im Ausland erwor?benen ECTS-Punkten. (Auf Wunsch kann eine H?herstufung bereits ab 6 ECTS-Punkten erfolgen.) Analog erfolgt eine Hochstufung um zwei Semester ab 16 (12) ECTS-Punkten.
  • Nebenfach mit 30 ECTS-Punkten
    Eine Hochstufung um ein Semester erfolgt in diesem Fach ab 5 im Ausland erwor?benen ECTS-Punkten. (Auf Wunsch kann eine H?herstufung bereits bei 4 ECTS-Punkten erfolgen.) Analog erfolgt eine Hochstufung um zwei Semester ab 10 (8) ECTS-Punkten.

Teil 2: ?bernahme der anerkannten Kurse

Sind alle Ihre Anerkennungsvereinbarungen ausgefüllt und von den Fachvertreterinnen und Fachvertretern unterschrieben, k?nnen Sie nun die Tabelle zur ?bernahme der Leistungen ausfüllen.

W?hlen Sie zun?chst eine je nach Anzahl Ihrer anzuerkennenden Leistungen entsprechende Tabelle aus dem Downloadbereich und beachten dabei den Leitfaden zum Ausfüllen(905.9 KB, 6 Seiten) der ?bernahmetabelle.

Zusenden der ?bernahmetabelle

Haben Sie alle erforderlichen Informationen eingetragen, senden Sie uns das Formular ausschlie?lich per Email zu. Je nach Fakult?t nutzen Sie folgende E-Mailadressen:

Bitte schicken Sie nur korrigierbare pdf-Dateien und keine Scans. Ein ausgedrucktes Exemplar ist nicht notwendig.

Nachdem Sie die Tabelle erfolgreich ausgefüllt und uns zugeschickt haben, überprüfen wir Ihren Antrag und werden ihn gegebenenfalls vervollst?ndigen bzw. korrigieren.

Dazu sind folgende weitere Unterlagen notwendig:

  • vollst?ndig ausgefüllte und unterschriebene Anerkennungsvereinbarungen als Scans
  • Transcript of Records Ihrer im Ausland besuchten Universit?t
  • Auflistung der bisher von Ihnen an der Uni Bamberg besuchten Studienveranstaltungen (PDF als FlexNow)

Mit Ihrer Unterschrift wird der Antrag fertiggestellt. Wir kümmern uns anschlie?end für Sie um die Beglaubigung durch den Prüfungsausschuss und die Weiterleitung an das Prüfungsamt für die abschlie?ende Eintragung in FlexNow.

Sind alle Unterlagen vorhanden?

  • Anerkennungsvereinbarungen von den Fachvertretungen unterschrieben (s. Teil 1: Anerkennung)
  • Transcript of Records von der ausl?ndischen Hochschule
  • ?bernahmetabelle per E-Mail als pdf-Datei (s. Teil 2: ?bernahme. Kein Scan, nur das gespeicherte, ausgefüllte Formular!)
  • FlexNow-Ausdruck mit den bisher besuchten Lehrveranstaltungen an der Universit?t Bamberg