Auslage in den Dekanaten

Nach Eingang der Dissertationsgutachten wird die Dissertation zusammen mit den Gutachten f¨¹r einen Zeitraum von zwei Wochen im Dekanat der Fakult?t ausgelegt, der die Betreuerin bzw. der Betreuer angeh?rt. Zur Einsicht berechtigt sind alle Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer im Sinne von Art. 2 Abs. 3 Satz 1 BayHSchPG sowie die entpflichteten Professoren und Professorinnen und alle Mitglieder des Promotionsausschusses der Fakult?ten 188betÑÇÖÞÌåÓý±¸ÓÃ_188ÌåÓýƽ̨-Ͷע*¹ÙÍø sowie 188betÑÇÖÞÌåÓý±¸ÓÃ_188ÌåÓýƽ̨-Ͷע*¹ÙÍø Kulturwissensschaften. 

Die Einsichtnahme ist w?hrend der Gesch?ftszeiten der Dekanate der jeweiligen Fakult?t m?glich.

Elektronische Auslage

Zus?tzlich besteht die M?glichkeit alle Teile einer Dissertation sowie die Dissertationsgutachten online in digitaler Form auszulegen und ¨¹ber das Datennetz der Universit?t einzusehen. Diese bedarf der vorherigen Einwilligung der Promotionskandidaten/innen sowie deren Gutachter/innen. Ob die zus?tzliche M?glichkeit zur elektronischen Einsichtnahme besteht, wird den Einsichtsberechtigten ¨¹ber die Auslagemitteilung bekannt gemacht.

Die elektronische Auslage erfolgt mittels des Programms DissViewer