Promotionsb¨¹ro

Simone Schardt, M.A.
Raum KR12/00.09c
Am Kranen 12
96047 Bamberg
Tel.: +49 951 863-2311
Email: promotionsausschuss.
guk-huwi[at]uni-bamberg.de

B¨¹rozeiten:
Mo. - Do.: 9 - 12 Uhr
Aktuell findet keine pers?nliche Sprechstunde statt!

Bei Fragen und Informationen zu einer Promotion an der Fakult?t seht Ihnen der Promotionsausschuss zur Verf¨¹gung. Bei Fragen zur Habilitation wenden Sie sich bitte an das Dekanat.

Promotionsausschuss der Fakult?ten GuK und Huwi

F¨¹r die Faktult?t 188betÑÇÖÞÌåÓý±¸ÓÃ_188ÌåÓýƽ̨-Ͷע*¹ÙÍø Kulturwissenschaften

F¨¹r die Fakult?t 188betÑÇÖÞÌåÓý±¸ÓÃ_188ÌåÓýƽ̨-Ͷע*¹ÙÍø

Ordnungen zur Promotion und Habilitation

Allgemeine Informationen

Voraussetzungen zur Aufnahme eines Promotionsstudiums sind im Allgemeinen

  • ein mindestens achtsemestriges Universit?tsstudium im Promotionsfach, das mindestens mit der Note ?gut¡° (2,5) abgeschlossen worden ist; davon m¨¹ssen zwei Semester an der Universit?t Bamberg absolviert worden sein; ¨¹ber etwaige Ausnahmen entscheidet der Promotionsausschuss
  • die Betreuung durch eine Professorin/ einen Professor oder eine Privatdozentin/ einen Privatdozenten an der Universit?t Bamberg, mit der/dem Sie sich ¨¹ber die Thematik einig geworden sind.

Bitte pr¨¹fen Sie auch, ob Ihr Promotionsvorhaben einen Antrag auf Genehmigung eines Sonderfalls erfordert (s.u.)

Die Immatrikulation in den Promotionsstudiengang erfolgt mit den ben?tigten Unterlagen ¨¹ber die Studierendenkanzlei.

Studierende, die in einen Promotionsstudiengang immatrikuliert sind, sind nicht studienbeitragspflichtig. Nach Abschluss des 6. Semesters erfolgt die automatische Exmatrikulation. Eine Immatrikulation ist allerdings nicht zwingend notwendig, auch nicht f¨¹r die Abgabe der Dissertation und die m¨¹ndliche Pr¨¹fung (Disputation oder Rigorosum).

Nachdem Sie sich eine Betreuerin bzw. einen Betreuer f¨¹r Ihre Dissertation gesucht haben und ein Betreuungsverh?ltnis vereinbart worden ist, sollte beim Promotionsausschuss die Zulassung als Doktorandin/als Doktorand beantragt werden (vgl. ¡ì 6 PromO).

Der Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren wird in der Regel zu Beginn der Arbeit an der Dissertation mit den zugeh?rigen Unterlagen im Promotionsb¨¹ro eingereicht. Die Annahme als Doktorandin/als Doktorand setzt voraus, dass die Bewerberin/der Bewerber die Voraussetzungen zur Promotion gem?? ¡ì 4 der Promotionsordnung erf¨¹llt.

Dem Antrag sind beizuf¨¹gen:

  • Nachweis ¨¹ber die geforderte Vorbildung gem?? ¡ì 4 (1) 1 (Hochschulreife, d.h. Abiturzeugnis)
  • Studienverlaufsbescheinigung (erh?ltlich in der Studierendenkanzlei)
  • Pr¨¹fungszeugnisse und sonstige Nachweise gem?? ¡ì 4 (1) 2, 3 sowie (2) in beglaubigter Kopie oder einfacher Kopie unter Vorlage des Originals
  • Tabellarischer Lebenslauf, der Aufschluss ¨¹ber den Bildungsgang gibt
  • Amtliches F¨¹hrungszeugnis, falls Sie sich nicht in einem ?ffentlichen Amt befinden
  • Betreuungsvereinbarung mit der Betreuerin bzw. dem Betreuer der Dissertation oder Betreuungszusage der Betreuerin bzw. des Betreuers der Dissertation

Kandidatinnen und Kandidaten mit ausl?ndischem Hochschulabschluss k?nnen sich ebenfalls zum Promotionsstudium einschreiben, f¨¹r sie gelten jedoch verschiedene zus?tzliche Bestimmungen:

  • Bewerberinnen und Bewerber mit ausl?ndischem Hochschulabschluss, die an der Universit?t Bamberg promovieren wollen, m¨¹ssen sich zun?chst beim Akademischen Auslandsamt um Zulassung zum Promotionsstudium bewerben. 
  • Das Akademische Auslandsamt der Universit?t Bamberg entscheidet in jedem Einzelfall ¨¹ber die Gleichwertigkeit des ausl?ndischen Hochschulabschlusses als Voraussetzung zur Promotion (?quivalenzfeststellung).

Hat das Akademische Auslandsamt die ?quivalenzfeststellung getroffen, ist es notwendig, die Zulassung zur Promotion an der Universit?t Bamberg zus?tzlich beim Promotionsausschuss der Fakult?ten 188betÑÇÖÞÌåÓý±¸ÓÃ_188ÌåÓýƽ̨-Ͷע*¹ÙÍø sowie 188betÑÇÖÞÌåÓý±¸ÓÃ_188ÌåÓýƽ̨-Ͷע*¹ÙÍø Kulturwissenschaften zu beantragen. Dazu sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Antrag auf Anerkennung eines ausl?ndische Hochschulabschlusses als Voraussetzung zur Promotion (English Application for Nostrification)
  • Zulassung zum Promotionsstudium, ausgestellt durch das Akademische Auslandsamt
  • amtlich beglaubigte Kopie des ausl?ndischen Hochschulabschlusszeugnisses
  • Lebenslauf mit Angaben zur bisherigen Ausbildung (Schulen, Studium usw.)

Falls die Zeugnisse nicht in deutscher, englischer oder franz?sischer Sprache ausgestellt sind, jeweils eine, von einem vereidigten ?bersetzer gefertigte, entsprechende ?bersetzung.

Bitte erf¨¹llen Sie auf jeden Fall diese Anforderungen, bevor Sie mit Ihrer Dissertation beginnen, damit Sie sicher sein k?nnen, dass Sie an der Universit?t Bamberg zur Promotion zugelassen sind.

Bitte informieren Sie sich vor Beginn Ihres Promotionsstudiums, ob Ihr Vorhaben einen der folgenden Sonderf?lle darstellt. Falls dies zutrifft, ist ein Antrag auf Sonderfallgenehmigung notwendig, und zwar bei:

  • einem Fachwechsel gem?? ¡ì 4 (1) 2, d.h. wenn in einem anderen Fach als dem fr¨¹heren Hauptfach promoviert werden soll
    In der Regel werden Fachwechsel des Hauptfaches genehmigt, wenn die F?cherkombination des vorgelegten Abschlusses eine hinreichende N?he zum angestrebten Promotionsverfahren erkennen l?sst.
  • einer Ausnahme vom Notenerfordernis gem?? ¡ì 4 (1) 3
    Diese kann vor allem genehmigt werden, wenn der Abschluss in einem Fach erworben wurde, in dem nur wenige Studierende die Noten ?gut¡° oder ?sehr gut¡° erreichen.
  • einer Ausnahme vom Nachweiserfordernis eines mind. zweisemestrigen Studiums an der Universit?t Bamberg gem?? ¡ì 4 (1) 2 bzw. 4 (2)
    Wenn der Antragsteller bzw. die Antragstellerin Mitglied eines strukturierten Doktoranden-programms oder aus sonstigen Gr¨¹nden Mitglied der Universit?t (Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in) ist, wird von diesem Erfordernis abgesehen. Es muss kein Antrag gestellt werden.
  • Zulassung eines ausw?rtigen Gutachters und/oder Pr¨¹fers gem?? ¡ì 11 (1) 2 bzw. ¡ì 10 (1)
    Dieser Antrag hat vor allem Aussicht auf Erfolg, wenn an der Universit?t Bamberg kein/e Professor/in oder Privatdozent/in lehrt, der dieselbe oder eine ?hnliche Fachrichtung vertritt, oder wenn schon lange mit dem/der ausw?rtigen Professor/in zusammen gearbeitet wurde.

In jedem Fall sollte aber eine Einverst?ndniserkl?rung des an der Universit?t Bamberg lehrenden Fachvertreters eingeholt werden. Der/die betreuende Professor/in sollte sich daher an seine/n Kollegen/in wenden und deren/dessen Einverst?ndnis einholen. Es ist prinzipiell nicht n?tig, dass dies durch die Promovierenden geschieht.

In Sonderf?llen entscheidet der Promotionsausschuss ¨¹ber die Anerkennung. Rechtzeitig vor dessen Sitzungen muss deshalb der Antrag inkl. aller erforderlichen Unterlagen eingereicht werden.

Zum Zeitpunkt der Fertigstellung der Dissertationwird die Dissertation in drei gleichlautenden Exemplaren sowie zus?tzlich drei elektronischen Datentr?gern mit jeweils identischen Inhalten zusammen mit dem Formular Einreichung der Dissertation im Promotionsb¨¹ro abgegeben.

Auf dem Formular geben Sie an, dass Sie sich f¨¹r die Disputation als Form der m¨¹ndlichen Pr¨¹fung entschieden haben. Falls Sie das Rigorosum w?hlen m?chten, wenden Sie sich bitte direkt an das Promotionsb¨¹ro.

Es ist unbedingt n?tig, schon im Vorfeld mit den gew¨¹nschten Pr¨¹ferinnen und Pr¨¹fern 188betÑÇÖÞÌåÓý±¸ÓÃ_188ÌåÓýƽ̨-Ͷע*¹ÙÍø aufzunehmen und ihre Bereitschaft zur Abnahme der Pr¨¹fung einzuholen und durch Unterschrift auf dem Formular nachzuweisen. Bei der Disputation wird verlangt, dass entweder der/die 1. weitere Pr¨¹fer/in (in der Regel der/die 2. Gutachter/in der Dissertation) oder der/die 2. weitere Pr¨¹fer/inaus einer anderen F?chergruppe (s. Anlage 1 PromO) als der/die Betreuer/in stammt.

Der/die Vorsitzende der Pr¨¹fungskommission kann durch den Doktoranden bzw. die Doktorandin vorgeschlagen werden und wird durch den Vorsitzenden des Promotionsausschusses benannt. Es empfiehlt sich daher, mit dem Promotionsb¨¹ro im Vorfeld 188betÑÇÖÞÌåÓý±¸ÓÃ_188ÌåÓýƽ̨-Ͷע*¹ÙÍø aufzunehmen.

Bitte beachten Sie die formalen Vorgaben zum Deckblatt und die Selbstst?ndigkeitserkl?rung f¨¹r Ihre Dissertation.

Hinweise f¨¹r Promovierende mit Dissertationen in anderen Sprachen als Deutsch oder Englisch

Hat der Promotionsausschuss gem?? ¡ì 8 (8) 2 eine Ausnahme von dem Erfordernis gew?hrt, die Dissertation in deutscher oder englischer Sprache abzufassen, ist der einzureichenden Arbeit gem?? ¡ì 8 (8) 3 eine ausf¨¹hrliche Zusammenfassung in deutscher oder englischer Sprache beizuf¨¹gen. Die Zusammenfassung muss formal alle Teile der Arbeit umfassen und die Hauptinhalte und Hauptergebnisse der Studie wiedergeben. Die Zusammenfassung ist im Inhaltsverzeichnis zu erw?hnen und als eigener Abschnitt bzw. eigenes Kapitel in die Dissertation einzubinden. Dies gilt f¨¹r die zur Begutachtung und Auslage zu verfertigenden Exemplare. Bei der Publikation der Dissertation k?nnen andere Regelungen getroffen werden.

Alle Kandidatinnen bzw. Kandidaten, die ihre Dissertation in einer anderen Sprache als Deutsch oder Englisch abfassen, werden gebeten, die Frage der Gestaltung und des Umfangs der Zusammenfassung fr¨¹hzeitig mit dem Betreuer bzw. der Betreuerin zu besprechen.

In Vorbereitung zu Ihrer Disputation beachten Sie bitte die Informationen in unserem Leitfaden.

Des Weiteren gilt es, auf verschiedene Fristen im Pr¨¹fungsverfahren zu achten. So ist festgelegt, dass die Gutachten drei Monate nach Zustellung des Zulassungsbescheids an den Promovenden vorliegen sollten.

Nach Stellung der Gutachten liegt die Dissertation zusammen mit diesen w?hrend der Vorlesungszeit f¨¹r volle vierzehn Tage zur Einsichtnahme durch die hauptberuflich t?tigen Hochschullehrer/innen aus. Wird hier kein Einspruch erhoben, gilt die Dissertation als angenommen, und die Kandidatin/der Kandidat sowie die Mitglieder der Pr¨¹fungskommission werden zur m¨¹ndlichen Pr¨¹fung eingeladen. Dies muss mindestens eine Woche vorher geschehen. Zur Wahrung dieser Fristen sollten demnach mindestens drei Wochen zwischen dem Beginn der Auslage und dem Disputationstermin liegen.

Der Pr¨¹fungstermin sollte in der Vorlesungszeit liegen. Sp?testens nach Eingang der Gutachten sollten Sie im Einvernehmen mit Ihren Pr¨¹ferinnen/Pr¨¹fern den Pr¨¹fungstermin, einen geeigneten Raum sowie eine/n Protokollantin/en f¨¹r Ihre Disputation bestimmen und dem Promotionsb¨¹ro m?glichst fr¨¹hzeitig mitteilen. 

Nach Ihrer erfolgreich absolvierten m¨¹ndlichen Pr¨¹fung ist der n?chste Schritt die Suche nach einer Publikationsm?glichkeit. Hier bieten sich nach ¡ì 15 (2) PromO drei unterschiedliche Varianten an, wobei insbesondere auf die Publikationsfrist von zun?chst zwei, sp?testens jedoch vier Jahren, zu achten ist.

Zun?chst m¨¹ssen die beiden Gutachter/innen best?tigen, dass sie die Dissertation in der vorliegenden Form f¨¹r druckfertig halten bzw. dass die gestellten Auflagen erf¨¹llt wurden. Liegen die beiden Best?tigungen vor, erteilt der Vorsitzende des Promotionsausschusses die Druckerlaubnis, erst dann darf die Drucklegung erfolgen. Bitte beachten Sie auch, dass die Gutachter/innen ihr Einverst?ndnis geben m¨¹ssen, wenn der Titel der Dissertation f¨¹r die Publikation ge?ndert wird.

 

Der letzte Abschnitt des Promotionsverfahrens besteht aus der Ablieferung der Pflichtexemplare an die Hochschulbibliothek, die den Weg frei macht f¨¹r die Ausstellung der Urkunde und damit zur Ausfertigung der Promotionsurkunde. Der Titel darf vor Aush?ndigung der Promotionsurkunde nicht gef¨¹hrt werden, die vorzeitige Aush?ndigung der Urkunde kann jedoch beim Promotionsausschuss beantragt werden.

Bei Fragen zu Finanzierung der Promotion und weiteren nicht inhaltlich-fachlichen Fragen rund um den Promotionsprozess k?nnen Sie sich an die Promovierendenberatung der TRAc als zentrale Servicestelle f¨¹r Promovierende an der Universit?t Bamberg wenden.

Die Dokumente von Dissertationen und Habilitationen werden in den Dekanaten in Papierform zur Einsichtnahme ausgelegt. Zus?tzlich besteht die M?glichkeit alle Teile einer Dissertation sowie die Dissertationsgutachten online in digitaler Form auszulegen und ¨¹ber das Datennetz der Universit?t einzusehen.

Die elektronische Auslage erfolgt mittels des Programms DissViewer