Aufgabenbereiche des Studiendekans und der Studiendekanin

  • Ordnungsgem??e Durchführung des Studiums

Der Studiendekan und die Studiendekanin wirken darauf hin, dass das Lehrangebot den Prüfungs- und Studienordnungen entspricht, das Studium innerhalb der Regelstudienzeit ordnungsgem?? durchgeführt werden kann und die Studierenden angemessen betreut werden. Sie sind verantwortlich für die Evaluation der Lehre unter Einbeziehung studentischer Bewertungen.

  • Berichterstattung

Der Studiendekan und die Studiendekanin berichten dem Dekan regelm??ig und dem Fakult?tsrat sowie der Universit?tsleitung mindestens einmal im Semester über ihre Arbeit.

Sie erstatten dem Fakult?tsrat j?hrlich in nicht personenbezogener Form einen Bericht zur Lehre (Lehrbericht) und unterbreiten dem Dekan Vorschl?ge für die Verwendung der für die Lehre verfügbaren Mittel.

  • Berufungsverfahren

In Berufungsverfahren sollen der Studiendekan und die Studiendekanin zur p?dagogischen Eignung von Bewerberinnen und Bewerbern Stellung nehmen (Art. 40 BayHIG).