Nachreichfristen bei der Anmeldung zum Ersten Staatsexamen
Studierende haben gem?? bisherigen Vorgaben des Kultusministeriums das Recht, auch im unmittelbaren Semester vor Antritt des Ersten Staatsexamens (Frühjahr oder Herbst eines Kalenderjahres) entsprechende Pflichtleistungen zu erbringen. Dabei sind zwei Situationen zu unterscheiden:
1) Fehlende Leistungen aus früheren Semestern (ohne das unmittelbar dem Ersten Staatsexamen vorgelagerte Semester!) k?nnen bis sp?testens zum dritten Arbeitstag vor der ersten (eigenen) schriftlichen Staatsexamensprüfung im Prüfungsamt der Universit?t Bamberg nachgereicht werden. Dies gilt für s?mtliche ausstehende Leistungen (einschlie?lich früherer Semester).
2) Leistungen, die aus dem dem Staatsexamen unmittelbar vorgelagerten Semester stammen, k?nnen in H?he von max. 30 LP bis sp?testens sechs Wochen nach Beginn des jeweiligen Prüfungssemesters nachgereicht werden (sog. 30LP-Regelung). Davon ausgenommen sind jedoch die Schriftliche Hausarbeit zum Ersten Staatexamen (sog. Zulassungsarbeit) sowie EWS- und Praktikumsleistungen. Weitere Pr?zisierungen dazu finden Sie auf einem Antragsblatt, das Sie bei der Anmeldung zum Staatsexamen erhalten und das Sie beim Prüfungsamt der Universit?t Bamberg fristgerecht (sp?testens am dritten Arbeitstag vor Ihrer ersten eigenen Staatsexamensprüfung) einreichen müssen.
Bitte beachten Sie dazu folgenden aktuellen Hinweis des Staatsministeriums: Noch ausstehende Leistungen sind innerhalb von sechs Wochen nach Beginn des unmittelbar n?chsten Semesters (Semesterbeginn sind jeweils 01.04 und 01.10.) bei der Au?enstelle des Prüfungsamtes (hier: Universit?t Bamberg) nachzuweisen. Eine zeitlich darüber hinaus gehende Nachreichung ist grunds?tzlich ausgeschlossen.
Bitte beachten Sie zudem, dass das Staatsministerium die M?glichkeit der Inanspruchnahme dieser Regelung mit Wirkung zum Staatsexamenstermin Herbst 2021 nur noch bietet, wenn Studierende die für ihre Schulart gültige sog. Regelstudienzeit nicht überschritten haben. N?here Informationen dazu erhalten Sie auf den Internetseiten des Prüfungsamtes.