Anerkennung von Vorleistungen bei Wechsel der Universit?t, des Studiengangs oder eines bzw. mehrerer Studienf?cher
Grunds?tzlich gilt bei Anerkennungsangelegenheiten (4.) folgendes Procedere:
Hinweise zum grunds?tzlichen Anerkennungsprocedere:
Mit dem Wechsel vom bisherigen Studienort an die Universit?t Bamberg bzw. einem universit?tsinternen Wechsel (Schulart oder Unterrichtsfach) beginnen Sie formalrechtlich ein neues Studium. Damit bedürfen alle bislang erbrachten Leistungen einer Anerkennungdurch den Prüfungsausschuss für modularisierte Lehr?mter. Ansonsten verfallen diese Leistungen langfristig und müssten im Rahmen Ihres aktuellen Studiums regul?r erbracht werden.
Da es grunds?tzlich keine Pflicht der Anerkennung von Leistungen gibt, sollten Sie sich in einem ersten Schritt direkt an den Prüfungsausschuss (Mailadresse: pa.lehramt(at)uni-bamberg.de) wenden, um Ihre individuelle Ausgangslage ad?quat einsch?tzen zu k?nnen. Dort erfahren Sie das für Sie relevante Anerkennungsprocedere.
In der Regel entscheidet der Prüfungsausschuss auf Basis von Empfehlungen aus dem jeweiligen Fach, die dort benannte Verantwortliche direkt oder über Sie an den Prüfungsausschuss weitergeben, damit dieser die finale rechtsgültige Anerkennung vollziehen kann. Eine Liste der jeweils aktuellen Fachverantwortlichen erhalten Sie auf Nachfrage beim Prüfungsausschuss.
Bei einem Wechsel werden Sie in der Studierendenkanzlei zun?chst provisorisch ins 1. Semester eingestuft. Danach werden Sie vom Prüfungsausschuss je nach Summe der anerkannten Leistungen h?her gestuft (30 ECTS = 1 Semester); beachten Sie dabei aber: Das Studium der Schulpsychologie ist grunds?tzlich studienplatzbeschr?nkt, so dass entsprechende Umstufungen auch bei Fach- oder Schulartwechsel qua Leistungsanerkennung nicht m?glich sind. Grunds?tzlich müssen alle F?cher gem?? LPO-Vorgabe mit der gleichen Fachsemesterzahl studiert werden.
Ausgangslage im Falle eines endgültig nicht bestandenen Moduls:
Bitte beachten Sie, dass Sie bei einem endgültig (!) nicht bestandenen Modul (siehe StuPo des jeweiligen Faches) automatisch einen Wechsel vornehmen müssen:
1. Endgültiges Nichtbestehen eines Fachmoduls: Obligatorischer Wechsel des Faches (d.h. der F?cherkombination) in derselben Schulart oder obligatorischer Wechsel der Schulart (bei Beibehaltung des endgültig nicht bestandenen Faches, sofern die LPO I die vorhandene F?cherkombination in der anderen Schulart vorsieht).
2. Endgültiges Nichtbestehen eines EWS-Moduls: Obligatorischer Wechsel des Studiengangs (d.h. der Lehramts- bzw. Schulart).
Bitte beachten Sie im Falle eines Wechsels die jeweils für Sie gültige Studien- und Prüfungsordnung:
Bei Wechsel eines Unterrichtsfachs (alle Schularten) gilt jeweils die aktuellste Studien- und Prüfungsordnung desjenigen Semesters, in dem Sie den Wechsel vollziehen (Ausnahme: nur Wechsel eines Didaktikfachs in den Lehr?mtern Grund- und Mittelschule).
Bei abermaliger Rückkehr in eine vormalige, identische Schulart und F?cherkombination gilt wieder die ursprüngliche Studien- und Prüfungsordnung.
Ein abschlie?ender Hinweis:
Wenn Sie die Universit?t Bamberg verlassen, so ist die Universit?t, an die Sie wechseln, für die dortige Anrechnung Ihrer Bamberger Leistungen zust?ndig. In der Regel müssen Sie dort einen entsprechenden FlexNow-Auszug als Dokumentation vorlegen. Die Universit?t Bamberg kann darüber hinaus keine weiteren Dokumente ausstellen.