Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Der gesetzliche Hinweisgeberschutz dient dazu, dass gesetzlich definierte Verst??e wirksam aufgedeckt und unterbunden werden k?nnen.

WICHTIG: Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz ausschlie?lich um ein Instrument zur Weitergabe von Verst??en im Arbeitsumfeld handelt!

Sollten Sie unabh?ngig davon eine Idee oder einen Vorschlag haben, wie man Dinge im Arbeitsalltag vereinfachen oder Prozesse ggf. besser gestalten k?nnte, k?nnen Sie diese über das Ideen- und Vorschlagsportal der Universit?t Bamberg einbringen.

Wie kann ich einen Versto? melden?

Interne Meldestelle: Versto? melden

Sie haben ein Ereignis beobachtet, das Sie melden m?chten? Hier haben Sie die M?glichkeit, per Webformular Ihren Hinweis vertraulich und anonym universit?tsintern zu übermitteln: https://uni-bamberg.hinweis.digital.

Sie k?nnen alle Verst??e melden, die von Mitarbeitern unserer Universit?t im Zusammenhang mit ihrer T?tigkeit begangen wurden. Verst??e k?nnen alle die im Hinweisgeberschutzgesetz genannten sein.

Wir verpflichten uns, Hinweisgeber zu schützen. Wir dulden keinen Druck auf Hinweisgeber oder deren Diskriminierung. Im Gegenzug gilt für die betroffene Person die Unschuldsvermutung, solange sie nicht wegen eines Versto?es verurteilt worden ist.

Externe Meldestellen

Neben der internen Meldung besteht auch die M?glichkeit einer externen Meldung. Eine ?bersicht zu den externen Meldestellen finden Sie in den Nutzungshinweisen der internen Meldestelle unter https://uni-bamberg.hinweis.digital.

Bitte beachten Sie, dass die interne Meldestelle regelm??ig den Vorfall besser aufkl?ren und zielgenauer Folgema?nahmen treffen kann.

Mündliche Meldungen

Wir bieten zwar keine unmittelbare M?glichkeit für mündliche Meldungen an. Sie k?nnen jedoch den Hinweis in Form einer Audiodatei im Rahmen der Meldung abgeben oder um eine pers?nliche Zusammenkunft bitten.

Pers?nliche Zusammenkunft

Im Rahmen der Meldung k?nnen Sie alternativ zur digitalen Meldung um eine Zusammenkunft bitten.

Wer ist die Ombudsperson gem?? Hinweisgeberschutzgesetz?

Margarete Steinh?user,
Hainstra?e 10, 96047 Bamberg

Telefon: +49 (0)951/863-1259
E-Mail: meldestelle(at)uni-bamberg.de

Wie werden meine Daten im Rahmen der internen Versto?meldung verarbeitet?

Hier finden Sie die Information gem?? Art. 13 Abs. 1, 2 und Art. 14 Abs. 1, 2 DSGVO über die Datenverarbeitung im Rahmen der internen Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz.

Inneruniversit?re Ansprechstelle für die Verarbeitungst?tigkeit

Ombudsperson der Meldestelle: Margarete Steinh?user
Hainstra?e 10, 96047 Bamberg

Telefon: +49 (0)951 863 1259
E-Mail: meldestelle(at)uni-bamberg.de

Zwecke der Datenverarbeitung

  • Information der Meldestelle über m?gliche Verst??e bei dem Besch?ftigungsgeber Otto-Friedrich-Universit?t Bamberg nach dem HinSchG
  • Erfüllung der Aufgaben der Meldestelle gem. § 13 HinSchG

Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. c, Art. 9 Abs. 2 Buchst. g DSGVO, §§ 12, 10 HinSchG

Von Verarbeitungst?tigkeit betroffene Personen

  • Ansprechpersonen und Ombudspersonen
  • Hinweisgebende Personen (in der Regel (ehemalige) Besch?ftigte)
  • Beschuldigte Personen (in der Regel (ehemalige) Besch?ftigte)
  • sonstige in der Meldung erw?hnte Personen
  • weitere Stellen der Universit?t, die im Rahmen der Sachverhaltsaufkl?rung und der Erarbeitung von Folgema?nahmen beteiligt werden

Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten

  • Inhalte der Meldung der hinweisgebenden Person
  • Dokumentation der Meldung und des anschlie?enden Vorgehens durch die Meldestelle
  • Accountdaten, Nutzungsdaten, Benachrichtigungen und Protokolldaten des Hinweisgebersystems (Dabei werden keinerlei Logdaten zur hinweisgebenden Person erhoben bzw. gespeichert, die deren Identit?t offenlegen k?nnten.)

Empf?nger von personenbezogenen Daten und Zwecke der Offenlegung

  • universit?tsinterne Datenweitergabe
    • an für die weitere Aufkl?rung und die Folgema?nahmen zu Beteiligende
    • an beschuldigte Personen
  • universit?tsexterne Datenübermittlung
    • an die Universit?t Würzburg als Auftragsverarbeiterin für das Hinweisgebersystem mit den Unterauftragsverarbeiterinnen LegalInnovate Technologies GmbH, die das Hinweisgebersystem als Software as a Service (SaaS) bereitstellt, und Universit?t Augsburg, die die E-Mail-Domain digitalverbund.bayern verwaltet, über welche das Hinweisgebersystem E-Mail-Benachrichtigungen verschickt

Das Vertraulichkeitsgebot nach § 8 HinSchG hinsichtlich der hinweisgebenden Personen, der beschuldigten Personen und weiterer in den Meldungen genannten Personen wird bei der Datenweitergabe selbstverst?ndlich beachtet.

Dauer, für welche die personenbezogenen Daten gespeichert werden

Die Dokumentation einer Meldung wird grunds?tzlich drei Jahre nach Abschluss des Verfahrens gel?scht (§ 11 Abs. 5 HinSchG); die Account-, Nutzungs- und Protokolldaten des Hinweisgebersystems werden mit Abschluss des Verfahrens gel?scht.

Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschlie?lich Profiling

Es besteht keine automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall einschlie?lich Profiling im Sinne des Art. 22 DSGVO.

Beachten Sie daneben bitte die allgemeinen Inhalte der Datenschutzinformationen.