Entsprechend des Umfangs des Hilfebedarfs werden die Pflegebedürftigen einer von fünf Pflegegraden zugeordnet. Je nach Pflegegrad unterscheidet sich auch die H?he der Leistungen. Die Festlegung der Pflegegrade wird durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) vorgenommen. Die dort besch?ftigten Gutachter und Gutachterinnen ermitteln w?hrend eines angekündigten Hausbesuchs den Hilfebedarf für die hauswirtschaftliche Versorgung und die pers?nliche Grundpflege.

Die Richtlinien zur Begutachtung durch den Medizinischen Dienst, wie Sie die Begutachtung vorbereiten k?nnen und wie die Einordnung in die Pflegegrade erfolgt, finden Sie auf der Homepage des MDK. Wichtig für die Einsch?tzung des Pflegeaufwandes ist, dass Sie die pflegerischen T?tigkeiten und den entsprechenden Aufwand über mehrere Wochen dokumentieren. Entsprechende Pflegetagebücher erhalten Sie bei vielen Kranken- und Pflegekassen.
 
Erkl?rfilm von Kursana: Pflegegrade