Die Fakult?tsgleichstellungsbeauftragten sind ansprechbar für Studentinnen, Mitarbeiterinnen und Professorinnen der jeweiligen Fakult?t, natürlich auch für ausl?ndische Studentinnen und Gastwissenschaftlerinnen.
Sie sind Anlaufstelle für ein breites Spektrum von geschlechtsspezifischen Anliegen und Fragen, z.B.:

  • Orientierung im Studium und zur beruflichen Orientierung
  • Studieren mit Kind
  • Beratung zur Beantragung von finanzieller Unterstützung z.B. von Tagungen
  • Karriere- und Laufbahnberatung (auch in Zusammenhang mit  Mutterschutz- und Elternzeit laut den Grunds?tzen zum WissZeitVG)
  • Beratung in Zusammenhang mit Abh?ngigkeitsverh?ltnissen
  • Sexuelle Bel?stigung
  • Sexuelle Diskriminierung

Gegebenenfalls leitet die Fakult?tsgleichstellungsbeauftragte bei spezifischen Fragestellungen weiter an spezialisierte gesamtuniversit?re Beratungsstellen. Die Fakult?tsgleichstellungsbeauftragten verstehen sich als erste Anlaufstelle und k?nnen keine rechtsverbindlichen Auskünfte geben.