Abschlussarbeiten (Bachelor-/Masterarbeit)

Ja. Die Abschlussarbeit z?hlt zum Prüfungszeitraum des Semesters, in dem sie abgegeben wurde, unabh?ngig vom Zeitpunkt der mündlichen Prüfung und vom Abgabetermin im Anmeldeformular der Arbeit. Daher ist eine Immatrikulation auch nur bis zur tats?chlichen Abgabe der Arbeit (inkl. Kolloquium) erforderlich. Für die Anmeldung sowie die Abgabe der Abschlussarbeit darf man nicht beurlaubt sein. 

Entscheidend ist das Datum der tats?chlichen Abgabe der Abschlussarbeit beim Prüfungsamt. Für den Zeitraum der Korrektur müssen Sie nicht immatrikuliert sein.

Ihre Abschlussarbeit muss nicht zwangsl?ufig an einem Lehrstuhl des Kerngebietes Ihres Studiengangs geschrieben werden. Bitte prüfen Sie zun?chst die konkrete Regelung der StuFPO,  gem?? der Sie studieren! Vielfach sind bereits mehrere m?gliche Fachbereiche dort aufgeführt.

Ist der Lehrstuhl, an dem Sie Ihre Abschlussarbeit schreiben m?chten, nicht explizit in diesem Zusammenhang in Ihrer StuFPO (Anhang) genannt, ist ein Antrag an den Prüfungsausschuss notwendig. Mit diesem Antrag ist nachzuweisen, dass das gestellte Thema inhaltlichen Bezug zum aktuellen Studiengang aufweist.

Für die Genehmigung müssten Sie ein Exposé zum Inhalt der Arbeit einreichen, aus dem hervorgeht, inwiefern in der Arbeit ein Bezug zum Kernfach Ihres Studiengangs (Informatik bzw. Angewandte Informatik) besteht. Dieser sollte inhaltlicher Natur sein und sich nicht nur auf erworbene Kenntnisse beziehen. Darüber hinaus müssten Sie dem Prüfungsausschussvorsitzenden den geplanten endgültigen Titel der Arbeit nennen, da dieser Bestandteil der Genehmigung ist und im Anschluss nicht mehr ge?ndert werden kann.

Ein Antrag ist selbstst?ndig per Mail an den Prüfungsausschuss zu stellen. 

Anerkennung von Prüfungsleistungen

Sofern der Wechsel zwischen zwei Studieng?ngen innerhalb der Universit?t Bamberg stattfindet, senden Sie bitte das Notenblatt, welches Sie aus FlexNow2 generieren, an den Prüfungsausschuss Informatik und Angewandte Informatik. Ferner senden Sie einen Anerkennungsantrag (zu finden im vc-Kurs des Prüfungsausschusses) mit.

Sofern Sie bisher an einer anderen Universit?t studiert haben, machen Sie bitte einen Termin mit dem Prüfungsausschuss aus. Weitere Informationen finden Sie unter Anerkennung von Studienzeiten, Prüfungsleistungen und Studienleistungen.

Eine Hochstufung um jeweils ein Fachsemester findet bei einer Anerkennung bzw. Anrechnung von >= 30 ECTS-Punkte statt. Die Hochstufung wird zusammen mit der Anerkennung durchgeführt. Ein gesonderter Antrag ist nicht notwendig. Bitte wenden Sie sich zu Fragen an den Prüfungsausschuss Informatik und Angewandte Informatik.

Wir empfehlen die Anerkennung bereits erbrachter Studienleistungen, z.B. aus einem vorangegangenen Studium, zeitnah und zum Start des Studiums vorzunehmen. Wir m?chten dadurch vermeiden, dass z.B. Anerkennungen nicht mehr m?glich sind (siehe n?chstes FAQ-Item) oder die Studienfortschrittskontrolle (Studien- und Fachprüfungsordnung §34 der Bachelorstudieng?nge) das Studium in Bedr?ngnis bringt.

Ein Antrag auf Anerkennung ist nicht mehr m?glich, sobald die oder der Studierende sich in einem das entsprechende Modul betreffenden Prüfungsverh?ltnis mit der Hochschule befindet (bspw. nach erfolgter Anmeldung für eine Prüfung), bei der sie oder er um Anerkennung ersucht.

 

Grunds?tzlich sollte die Einreichung von Scheinen nicht mehr n?tig sein. Wenn Sie sich für eine Prüfung nicht regul?r über FlexNow anmelden k?nnen, ist dies m?glicherweise ein Zeichen dafür, dass Sie das Modul nicht in Ihren Studiengang einbringen k?nnen! In diesem Fall sollten Sie zun?chst die Regelungen in Ihrer StuFPO prüfen und bei immer noch vorhandenem Zweifel beim Prüfungsausschuss nachfragen. M?glicherweise kann auch die regul?re Prüfungsanmeldung über FlexNow für Sie freigeschaltet werden.

Sollte wirklich die Belegung der Modulprüfung "auf Schein" die einzige M?glichkeit sein, reichen Sie den Schein im Prüfungsausschuss zur Anerkennung ein. Ein eingereichter Schein ist jedoch - ohne vorherige Best?tigung durch den Prüfungsausschuss - keine Garantie dafür, dass das belegte Modul tats?chlich in den Studiengang eingebracht werden kann.

Auslandsstudium

Es gibt zwei M?glichkeiten der Anerkennung von an einer anderen Hochschule erbrachten Leistungen:

1. Modulanerkennung: Sofern das angebotene Modul (bspw. ?Artificial Intelligence“) keinen "wesentlichen Unterschied" zu einem konkreten Bamberger Modul (bspw. AI-KI-B) aufweist, kann es als das Bamberger Modul angerechnet werden. Hierfür müssen Sie den Modulanbieter des entsprechenden Bamberger Lehrstuhls (bspw. Smart Environments) bitten, die Anerkennbarkeit des erbrachten Moduls für das entsprechende Bamberger Modul zu best?tigen. Best?tigt dieser Ihnen, dass kein "wesentlicher Unterschied" der beiden Module vorliegt, kann das Bamberger Modul anstelle des erworbenen Moduls anerkannt werden. Dieses Vorgehen ist vor allem bei der Ersetzung von Bamberger Pflichtmodulen notwendig.

2. Modulgruppenanerkennung: Das anzuerkennende Modul entspricht keinem Bamberger Modul so passgenau, dass eine Modulanerkennung sinnvoll ist. Es passt jedoch hinsichtlich der Inhalte und erworbenen Kompetenzen in eine vorgesehene Modulgruppe und kann ohne Gleichwertigkeit mit einem Bamberger Modul anerkannt werden. Dieses Vorgehen ist nur im Wahlpflichtbereich m?glich. Module des Pflichtbereiches k?nnen nur durch eine Modulanerkennung ersetzt werden.

Konkrete Fragen zur Modulgruppenanerkennung beantwortet Ihnen gerne der Prüfungsausschuss.

Beachten Sie bitte, dass laut Studien- und Fachprüfungsordnung ?die zu erbringenden Prüfungsleistungen vor Antritt des Auslandsaufenthaltes mit dem zust?ndigen Prüfungsausschuss vereinbart werden“ sollen.

Darauf gibt es keine generelle Antwort. Grunds?tzlich besteht die M?glichkeit, sich für ein Auslandsstudium beurlauben zu lassen. Ein Urlaubssemester bedeutet, dass Ihre Fachsemesterzahl erstmal nicht steigt. Dennoch wird Ihnen bei Anerkennung Ihrer Leistungen nachtr?glich pro 30 ECTS-Punkte, welche Ihnen aus dem Auslandsstudium anerkannt werden, ein Fachsemester hinzugez?hlt.

Wenn Sie beurlaubt sind, k?nnen Sie an der Universit?t Bamberg nur an Wiederholungsprüfungen teilnehmen. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die Studierendenkanzlei, die für Beurlaubungen zust?ndig ist. 

In einem Learning Agreement best?tigen wir Ihnen, welche der von Ihnen gew?hlten ausl?ndischen Kurse in Ihrem Studiengang in Bamberg anerkannt werden k?nnen. Das Formular dazu finden Sie im VC-Kurs des Prüfungsausschusses.

Darüber hinaus gibt es ein Erasmus Learning Agreement, welches h?ufig vom AAA  (Akademisches Auslandsamt) unterschrieben wird. Dieses hat für die Anerkennung von Modulen seitens des Prüfungsausschusses keine Verbindlichkeit.

Das Learning Agreement dient Ihrer eigenen Planungssicherheit: Wenn Sie sich Kurse, die Sie im Ausland erbracht haben oder erbringen werden, in Ihrem Studium anrechnen lassen m?chten, müssen diese durch den Prüfungsausschuss genehmigt werden. Geschieht dies im Vorfeld des Auslandsstudiums, vereinbaren wir ein Learning Agreement. Haben Sie kein Learning Agreement vereinbart und die Prüfung der ausl?ndischen Kurse erfolgt somit erst nach dem Auslandsaufenthalt, so kann es passieren, dass Sie erst jetzt erfahren, dass nicht alle von Ihnen gew?hlten Kurse angerechnet werden k?nnen.

Grunds?tzlich werden für ein Learning Agreement Modulbeschreibungen der ausl?ndischen Module ben?tigt.

M?chten Sie ein Bamberger Modul durch ein ausl?ndischen Modul ersetzen, schlie?en Sie das Learning Agreement mit dem Fachvertreter ab.

M?chten Sie ausl?ndische Module in Wahlpflichtbereichen einbringen, so schlie?en Sie das Learning Agreement direkt mit dem Prüfungsausschuss ab. Wenden Sie sich dafür an den Prüfungsausschuss.  

Formulare sowohl für die Modulanrechnung als auch für die Modulgruppenanrechnung finden Sie im vc-Kurs des Prüfungsausschusses.

Sollte sich etwas an Ihrer Kurswahl an der ausl?ndischen Universit?t ?ndern (z.B., weil geplante Module nicht zur Verfügung stehen), so kontaktieren Sie bitte den Prüfungsausschuss. ?ber zus?tzliche Module oder ?nderungen an bestehenden Modulen kann dann auch per E-Mail ein Learning Agreement ausgestellt werden.

Ja, sofern die ausl?ndischen Module fachlich passend sind. Wenden Sie sich dann mit Modulbeschreibungen und dem ausl?ndischen Zeugnis an den Prüfungsausschuss Informatik / Angewandte Informatik. Sinnvoller und für Sie pers?nlich planungssicherer ist es jedoch, diese Absprachen per Learning Agreement im Vorhinein zu treffen.

Nach Ihrem Auslandsstudium reichen Sie bitte das Zeugnis, das Learning Agreement (bzw., falls nicht getroffen, aussagekr?ftige Modulbeschreibungen) sowie den ausgefüllten Antrag auf Anerkennung beim Prüfungsausschuss Informatik/ Angewandte Informatik ein. Die Formulare finden Sie im VC-Kurs.

Bei einer Modulgruppenanerkennung werden die ECTS-Punkte anerkannt, die Sie im Ausland dafür erhalten haben. Bei einer Modulanerkennung werden die ECTS-Punkte des Bamberger Moduls verbucht. Siehe auch Anerkennung von Prüfungsleistungen.

In einigen F?llen gibt es Empfehlungen zur Notenumrechnung, welche von der Partneruniversit?t herausgegeben werden. Sofern dies der Fall ist, fügen Sie diese Umrechnungsempfehlung dem Anrechnungsantrag bei. Sofern die Umrechnungsempfehlungen von uns anerkannt werden, werden wir diese berücksichtigen. Sollte es keine Umrechnungsempfehlungen geben, wird die offizielle ?bayerische Formel" verwendet.

Auswahl von Modulen

Sie k?nnen zus?tzliche Module im freiwilligen Zusatzbereich belegen. Nachdem Sie die Prüfung absolviert haben und die Note feststeht, k?nnen Sie den Tausch des Moduls aus dem freiwilligen Zusatzbereich mit einem Modul aus einem Wahlpflichtbereich beim Prüfungsamt per E-Mail veranlassen.

Beachten Sie bitte, dass ein Tausch nicht mehr m?glich ist, wenn Sie bereits alle ECTS-Punkte für Ihr Studium erbracht haben, da in diesem Fall das Studium bereits abgeschlossen ist.

Für die Bachelorstudieng?nge AI und Inf: SoSySc sowie den Masterstudiengang CitH:

W?hlbar sind Module gem?? dem Angebot des Sprachenzentrums Bamberg (Modulhandbuch des Sprachenzentrums), ausgenommen die Module der Bereiche Deutsch als Fremdsprache und Wirtschaftsdeutsch. Empfohlen werden die Sprachkurse IT English.

Für den Masterstudiengang ISoSySc:

W?hlbar sind Module gem?? dem Angebot des Sprachenzentrums Bamberg (Modulhandbuch des Sprachenzentrums). Ausgenommen ist für ISoSySc die Einbringung von Englisch-Modulen sowie die Einbringung von Modulen der Sprache, in der die Hochschulzugangsberechtigung erworben wurde.

Allgemeines:

  • Im Masterstudiengang AI ist keine Einbringung von Sprachmodulen m?glich.
  • Die Einbringung von Sprachmodulen soll nicht mehr über Scheine abgewickelt werden! Bitte schreiben Sie stattdessen dem Prüfungsausschuss, welches Modul Sie belegen m?chten. Die Anmeldung wird dann im FlexNow für Sie freigeschaltet.
  • Beachten Sie, dass für die Wirtschaftsfremdsprachen jeweils beide Teilmodulprüfungen erfolgreich bestanden werden müssen, damit die 6 ECTS-Punkte angerechnet werden k?nnen. Z.B. Für Wirtschaftsenglisch (arabisch) 1 muss Wirtschaftsenglisch (r?misch) I und Wirtschaftsenglisch (r?misch) III erfolgreich belegt werden. 

Wollen Sie weitere Module an der Universit?t Bamberg belegen, so k?nnen Sie sich zu den Prüfungen in diesen Modulen im freiwilligen Zusatzbereich anmelden. Am Ende Ihres Studiums kann darüber ein Zusatzzeugnis ausgestellt werden.

Anerkannte Leistungen anderer Hochschulen, z.B. aus dem Vorstudium oder dem Auslandsaufenthalt, k?nnen nicht unter den freiwilligen Zusatzleistungen anerkannt werden.

Es ist immer jeweils nur das aktuellste Modulhandbuch entsprechend Ihrer Studien- und Prüfungsordnung gültig und muss zum Studieren herangezogen werden.

Notenberechnung

Die Note in einer Modulgruppe ergibt sich aus dem mit den Kreditpunkten gewichteten und auf eine Kommastelle abgeschnittenen arithmetischen Mittel der Modulnoten. Sofern die Leistungen in ECTS-Punkte die Modulobergrenze überschreiten, werden die überschüssigen ECTS-Punkte von dem am schlechtesten bewerteten Modul abgeschnitten. 

Die Abschlussnote ergibt sich aus dem auf eine Kommastelle abgeschnittenen, gewichteten, arithmetischen Mittel der Noten der einzelnen Module.

Die Prüfungsf?cher der einzelnen Modulgruppen sind in Anhang 1 der Studien- und Fachprüfungsordnungen für die Studieng?nge definiert. Nur in den sieben-semestrigen Bachelorstudieng?ngen flie?en Grundlagenmodule nicht mit in die Abschlussnote ein. Sowohl in den sechs- als auch sieben-semestrigen Bachelorstudieng?ngen flie?en Module des Kontextstudiums nicht mit in die Abschlussnote ein.

Die im Zeugnis ausgewiesene Note wird nach der ersten Kommastelle abgeschnitten. Bsp.: Die berechnete Note 2,18 wird als 2,1 im Zeugnis ausgewiesen.

Prüfungen

Eine Prüfung, die im Rahmen eines Studiengangs an der WIAI absolviert wird, kann innerhalb der H?chststudiendauer beliebig oft wiederholt werden.

Die Bachelor- / Masterarbeit kann nur einmal wiederholt werden. 

Sofern es sich um ein Wahlpflichtmodul handelt, k?nnen Sie ein anderes Modul aus dem Wahlpflichtbereich w?hlen. Teilen Sie bitte dem Prüfungsamt mit (188bet亚洲体育备用_188体育平台-投注*官网formular), für welches Modul Sie an keinen weiteren Prüfungen teilnehmen werden. Teilen Sie dem Prüfungsamt diese Information bitte bereits vor der Prüfungsanmeldephase mit. Falls Sie dies nicht vor der Prüfungsmeldephase kundgeben, kann es sein, dass sich Sie nicht zu Prüfungen in FlexNow anmelden k?nnen bzw. FlexNow eine Anmeldung zu Prüfungen verweigert!

Nicht bestandene Leistungen werden im Abschlusszeugnis nicht aufgeführt. Sofern freiwillige Zusatzleistungen absolviert wurden, wird ein weiteres Zeugnis ausgestellt, auf dem alle bestandenen, freiwilligen Zusatzleistungen verzeichnet sind. Weitere Informationen zum Abschlusszeugnis erhalten Sie vom Prüfungsamt.

Siehe Allgemeine Prüfungsordnung der WIAI!  

"§ 20 Endgültiges Nichtbestehen

(1) Sind nach Ablauf der H?chststudiendauer gem?? § 30 Abs. 2 StuFPO nicht alle im Studiengang zu erbringenden Prüfungsleistungen bestanden, so müssen die noch ausstehenden Prüfungsleistungen innerhalb des nach Ablauf der H?chststudienzeit anschlie?enden Hochschulsemesters erbracht werden. Hierzu wird die Prüfungskandidatin bzw. der Prüfungskandidat schriftlich aufgefordert. Sind nach Ablauf dieser Frist nicht alle erforderlichen Prüfungsleistungen bestanden, ist der jeweilige Studiengang endgültig nicht bestanden. In diesem Fall ist das Prüfungsverfahren beendet. Noch ausstehende Prüfungsleistungen oder eine in Bearbeitung befindliche Bachelor- oder Masterarbeit k?nnen nicht mehr als Prüfungsleistungen im Sinne dieser Prüfungsordnung erbracht werden."

Sofern eine Bachelor- oder Masterarbeit bereits angemeldet wurde, so z?hlt diese zwangsl?ufig als "erstmalig nicht bestanden", wenn sie nicht bis zum Ende der regul?ren H?chststudienzeit abgegeben wird. Meldet also z.B. eine Studierende des Bachelor AI mit einer Regelstudienzeit von 6 Semestern (und dementsprechend einer regul?ren H?chststudiendauer von 8 Semestern) einen Monat vor Ablauf des 8. Semesters ihre Bachelorarbeit an, betr?gt die Bearbeitungszeit nicht mehr wie üblich 4 Monate, sondern nur bis zum Ende der regul?ren H?chststudiendauer. Sie hat in diesem Fall zwar gem?? APO WIAI, § 20, weiterhin die M?glichkeit, eine Bachelorarbeit abzugeben und ihr Studium abzuschlie?en. Das einmal begonnene Thema darf aber nicht weiterbearbeitet werden, sondern es wird im neuen Semester ein neues Thema der Abschlussarbeit ausgegeben.

Der Abgabetermin ist jeweils in FlexNow hinterlegt. Eine nicht bestandene Bachelor- bzw. Masterarbeit kann gem?? § 18 einmal wiederholt werden.

Prüfungsanmeldung / Probleme bei der Anmeldung

Ich habe vergessen mich zu den Prüfungen anzumelden. Was kann ich tun?

Sie sind offenbar nicht im VC-Kurs des Prüfungsausschusses angemeldet - dort wird regelm??ig und fristgerecht an die Prüfungsanmeldefristen erinnert.

Die Anmeldefristen sind für jeden Studierenden verbindlich. Bei Vers?umnis kann die Anmeldung leider nicht nachgeholt werden. Denken Sie im kommenden Semester rechtzeitig an die Prüfungsanmeldung. Melden Sie sich im VC-Kurs des Prüfungsausschusses an!

Wenn Sie ein Modul über die FlexNow-Suche w?hrend der Prüfungsanmeldephase anmelden, so wird dieses Modul im Freiwilligen Zusatzbereich und nicht in der dafür vorgesehenen Modulgruppe verbucht. Module, die im Freiwilligen Zusatzbereich verbucht werden, z?hlen nicht zur Studienfortschrittskontrolle.

Daher sollten Sie die Prüfungen über die Baumansicht anmelden, damit diese Module der entsprechenden Modulgruppe zugeordnet werden.

Nein. Module müssen nicht im darauffolgenden Semester wiederholt werden. Sie müssen sich stattdessen zum n?chsten gewünschten Termin selbstst?ndig anmelden, sofern Sie an einer Wiederholungsklausur teilnehmen m?chten. Sofern es sich um ein Wahlpflichtmodul handelt, k?nnen Sie auch ein anderes Modul aus dem Wahlpflichtbereich w?hlen. Teilen Sie dies jedoch dem Prüfungsamt mit. Andernfalls kann es vorkommen, dass Sie Probleme bei der Anmeldung in der entsprechenden Modulgruppe haben.

Nein, Sie müssen sich selbstst?ndig erneut für die Prüfung anmelden.

Immer wieder kann es zu Problemen w?hrend der Prüfungsanmeldung kommen, insb. kann eine Anmeldung über FlexNow nicht m?glich sein, obwohl Sie in den jeweiligen Modulgruppen noch Leistungen erbringen müssen.

Wie kommt dieses Problem zustande?

Insbesondere ist darauf zu achten, dass Sie sich von Prüfungen, für die Sie einmal angemeldet waren, die Sie aber nicht mehr ablegen m?chten, wieder abmelden. Hier ein Beispiel:

Nehmen wir an, Sie haben sich im WS 19/20 in einer Modulgruppe (24 ECTS-Punkte) für folgende Module über FlexNow angemeldet:

    DSG-EiAPS-B (6 ECTS-Punkte, angemeldet)

    MI-AuD-B (6 ECTS-Punkte, angemeldet)

    PSI-IntroSP-B (6 ECTS-Punkte, angemeldet)

Dabei haben Sie jedoch nur DSG-EiAPS-B (6 ECTS-Punkte) und MI-AuD-B (6 ECTS-Punkte) bestanden. PSI-IntroSP-B konnten Sie leider nicht antreten oder haben es nicht bestanden. 

 Im SS20 würden Sie nun gerne folgenden Module belegen:

    SWT-FSE-B (6 ECTS-Punkte)

    MOBI-DBS-B (6 ECTS-Punkte) 

Das Modul PSI-IntroSP-B m?chten Sie nicht mehr belegen.

In diesem Fall erzeigt FlexNow dennoch einen Fehler bei der Anmeldung, da mehr als 24 ECTS-Punkte in der Modulgruppe verbucht sind.

Grund: Das nicht bestandene Modul PSI-IntroSP-B z?hlt in die 24-ECTS-Punkte Punktegrenze mit ein!

Wie k?nnen Sie sich trotzdem ohne Fehlermeldung in FlexNow zu den Prüfungen anmelden?
Schreiben Sie dem Prüfungsamt, welches Modul Sie nicht mehr belegen m?chten, beantragen Sie entsprechend einen Teilprüfungswechsel.

Wann sollten Sie sich beim Prüfungsamt melden?
Melden Sie diese Punkte bereits vor der Prüfungsanmeldung zum Start des jeweiligen Semesters!

188bet亚洲体育备用_188体育平台-投注*官网 beim Prüfungsamt:
Bei Problemen zur Prüfungsanmeldung setzen Sie sich mit dem Prüfungsamt WIAI in Verbindung (188bet亚洲体育备用_188体育平台-投注*官网formular). Schildern Sie das Problem detailliert und wie es Ihrer Meinung nach in FlexNow normalerweise dargestellt w?re.

Nein! Falls Sie sich für ein Modul, welches Sie im Profilbildungsbereich / Freiwilligen Zusatzbereich belegen m?chten und das Teil des Curriculums ist, nicht über FlexNow anmelden k?nnen, so setzen Sie sich mit dem Prüfungsamt WIAI in Verbindung (188bet亚洲体育备用_188体育平台-投注*官网formular).

Schildern Sie bitte detailliert, welches Modul Sie gerne einbringen m?chten. In den meisten F?llen kann das Modul entsprechend freigeschalten werden, sodass eine Anmeldung über FlexNow m?glich wird und Sie die Klausur nicht auf Schein schreiben müssen.

Sofern es sich um ein Wahlpflichtmodul handelt, k?nnen Sie ein anderes Modul aus dem Wahlpflichtbereich w?hlen. Teilen Sie bitte dem Prüfungsamt mit (188bet亚洲体育备用_188体育平台-投注*官网formular), für welches Modul Sie an keinen weiteren Prüfungen teilnehmen werden.

Teilen Sie diese Information bitte dem Prüfungsamt bereits vor der Prüfungsanmeldephase mit. Falls Sie dies nicht vor der Prüfungsmeldephase kundgeben, kann es sein, dass sich Sie nicht zu Prüfungen in FlexNow anmelden k?nnen bzw. FlexNow eine Anmeldung zu Prüfungen verweigert, da die Modulgruppengrenze überschritten wird.

Bereits angemeldete und nicht bestandene Module werden von FlexNow ebenfalls und f?lschlicherweise mit den entsprechenden ECTS-Punkten gewertet und verhindert somit eine Anmeldung bei ?berschreitung der Modulgruppengrenze.

Ja, Sie sollten sich entweder gar nicht zur Klausur anmelden oder w?hrend der Prüfungsabmeldephase auch wieder abmelden. 

Falls ein Modul in einer falschen Modulgruppe angemeldet wurde, wenden Sie sich für die Verschiebung w?hrend der Prüfungsanmeldung an das Prüfungsamt WIAI (188bet亚洲体育备用_188体育平台-投注*官网formular). 

Achten Sie bei den n?chsten Prüfungsanmeldungen darauf, die korrekte Modulgruppe auszuw?hlen. Wenn Sie eine Prüfung über die "Suche" ausw?hlen, wird die Prüfung h?ufig den "freiwilligen Zusatzmodulen" zugeordnet.

?bergang Bachelor - Master

Ja, Sie k?nnen im Bachelorstudium auch Mastermodule im freiwilligen Zusatzbereich verbuchen und diese durch den Prüfungsausschuss anerkennen lassen, sobald Sie im Masterstudiengang an der WIAI-Fakult?t eingeschrieben sind und Sie das Bachelorzeugnis erhalten haben. Achten Sie darauf, dass die gew?hlten Mastermodule in dem angestrebten Masterstudiengang laut Modulhandbuch einbringbar sind. Senden Sie dem Prüfungsausschuss Informatik / Angewandte Informatik hierzu einen entsprechenden Anerkennungsantrag (zu finden im vc-Kurs des Prüfungsausschusses).

Es besteht darüber hinaus die M?glichkeit, sich parallel in den Bachelor- und den Masterstudiengang einzuschreiben, sodass Sie Ihre letzten Prüfungsleistungen im Bachelorstudium und Ihre ersten Prüfungsleistungen im Masterstudium im gleichen Semester parallel erbringen k?nnen. Voraussetzung dafür ist aber, dass Sie bereits zum Masterstudium zugelassen sind. Ob diese M?glichkeit für Sie sinnvoll ist, liegt in Ihrem eigenen Ermessen.

Sie k?nnen sich zum Masterstudium bewerben, auch wenn noch nicht alle Noten zum erfolgreichen Abschluss des Bachelorstudiums vorliegen. Auch wenn Ihnen nur noch wenige ECTS-Punkte im Bachelorstudium fehlen, ist eine Bewerbung schon m?glich. Falls das Zeugnis für die Einschreibung noch nicht vorhanden ist, muss das fehlende Zeugnis innerhalb eines Jahres bei der Studierendenkanzlei nachgerecht werden. 

Wenn Sie ihr Bachelorstudium im WiSe (SoSe) abschlie?en wollen, so müssen Sie Ihre letzte Prüfungsleistung bis zum 31.03. (30.09.) erbracht haben. Ist Ihre letzte Prüfungsleistung die Bachelorarbeit, so ist der letzte Tag des Semesters auch der letztm?gliche Abgabetermin.

Es besteht die M?glichkeit, sich parallel in den Bachelor- und den Masterstudiengang einzuschreiben, so dass Sie Ihre Bachelorarbeit auch erst in dem Semester abgegeben k?nnen, in dem Sie bereits Mastermodule belegen wollen. Voraussetzung dafür ist aber, dass Sie bereits zum Masterstudium zugelassen sind.

Zugangsvoraussetzungen

Da es an der Universit?t Bamberg keine ENB-Klausel gibt, k?nnen Sie sich problemlos an der WIAI einschreiben.

Verbindliche Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen erhalten Sie in der jeweiligen Studien- und Fachprüfungsordnungen sowie über den Bewerbungsprozess

Einschreiben für ein Bachelorstudium: zentrale Fristen.

Bewerbung für ein Masterstudium: Für die Bewerbung zum Master gelten folgende Bewerbungsfristen (siehe Ankündigung Studierendenkanzlei). Bitte beachten Sie jedoch, dass aus organisatorischen Gründen Bewerbungen für das Wintersemester bis zum 31.08., für das Sommersemester bis zum 28.02. eines Jahres erfolgen sollten. Nach Eingang Ihrer Bewerbung wird diese sofort bearbeitet und das Bewerbungsverfahren innerhalb kurzer Zeit zum Abschluss gebracht. Sie erhalten dann eine Zu- bzw. Absage und k?nnen so frühzeitig Ihr Masterstudium planen.
 

Für das Studium ben?tigen Sie kein Orientierungs- oder Betriebspraktikum.
Als Zugangsvoraussetzungen werden gute Deutsch-, Englisch- und Mathematikkenntnisse erwartet. Sie k?nnen jedoch unzureichende Kenntnisse frühzeitig, z.B. durch einen Mathe-Vorkurs oder Englisch-Kurs erg?nzen.
 

Soweit sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, k?nnen Sie sich für den für Sie interessanten Studiengang einschreiben bzw. bewerben. Bei besonderen Abweichungen (ausl?ndische Hochschulzugangsberechtigung etc.) und für weitere Anliegen ausl?ndischer Studierender hilft das Akademische Auslandsamt weiter.

Sonstiges

Den Stunden- und Studienplan, der bei den EETs vorgestellt wird finden Sie auf den Webseiten der Fachschaft. Au?erdem fasst die aktuellste Broschüre auch alle wichtigen Informationen zusammen, die insb. bei der Facheinführung vorgestellt werden.

Weitere Informationen, wie Sie den Stundenplan im Univis erstellen, finden Sie hier. Weitere praktische Informationen für den Studienstart finden Sie auf den Webseiten der Studierendenkanzlei. (Vorlesungszeiten- und Fristen, Studienf?rderung, Internet-Dienste, Semesterticket, Studierendenausweis, Rückmeldung, Wechsel, Beurlaubung, Exmatrikulation).

Ja, die Fakult?t hat ein eigenes Career Center. Hier k?nnen Sie sich über aktuelle Events informieren und nach Kooperationspartnern suchen. In dem VC-Kurs ?Jobb?rse WIAI" werden regelm??ig aktuelle Jobangebote eingestellt. Sollten Sie detaillierte Fragen haben, k?nnen Sie sich jederzeit an das Career Center WIAI wenden.

Sobald alle Noten Ihrer Bachelor- oder Masterprüfung in FlexNow verbucht sind, wird das Zeugnis vom Prüfungsamt erstellt. Dieses muss dann noch vom Dekan der Fakult?t und dem Prüfungsausschussvorsitzenden unterschrieben werden. Au?erdem wird noch die Urkunde Ihres akademischen Grads erstellt und vom Pr?sidenten unterschrieben. Ist dies alles erfolgt, werden Sie benachrichtigt und Sie k?nnen Ihr Zeugnis im Prüfungsamt abholen.

Wenn Sie noch freiwillige Zusatzleistungen absolvieren, so z?gert sich das Erstellen des Zeugnisses noch bis zum Ende des jeweiligen Semesters heraus.