Aufhebung & Akkreditierung von Studieng?ngen

Wissenswertes

Das Verfahren zur Aufhebung eines Studiengangs oder Teil-Studiengangs beinhaltet zwei Verfahrensschritte:

1. Die satzungsrechtlichen Gremienbefassung zur formalen Aufhebung des Studiengangs.

2. Die akkreditierungsrechtliche Gremienbefassung zur fortlaufenden Sicherstellung der Akkreditierung.

Zudem sind sp?testens im Semester vor Beginn der Gremienbefassung die beteiligten universit?tsinternen Stellen zu informieren. Die beiden Gremienbefassungen werden in der Regel nicht im gleichen Semester durchgeführt, n?here Informationen zu den Verfahrensabl?ufen enthalten die jeweiligen Unterseiten.

Ansprechpersonen & Fristen

Erster Ansprechpartner im Fall der geplanten Aufhebung eines Studiengangs ist das Satzungsreferat.

Dieses ist frühzeitig zu kontaktieren, da das Aufhebungsvorhaben sp?testens bis zum 15.02. bzw. 15.08. angemeldet werden muss, um mit der satzungsrechtlichen Gremienbefassung im sich anschlie?enden Semester zu starten zu k?nnen.

Prozessbeschreibung

Die zum Bereich Aufhebung von Studieng?ngen von der Universit?t Bamberg verabschiedeten Prozesse sind im Prozessportal ver?ffentlicht und k?nnen über die "Prozesslandkarte" aufgerufen werden (Bereich K02 Studium und Lehre).

Unterlagen

Das zust?ndige Satzungsreferat ist wie folgt erreichbar: