Ablauf der Systemakkreditierung (aus Sicht der Universit?t)

Der aktuelle Stand der (Vor-)Arbeiten für die Systemakkreditierung an der Otto-Friedrich-Universit?t Bamberg kann hier eingesehen werden.

Das offizielle Verfahren startet mit einem Antrag der Universit?t auf Zulassung zur Systemakkreditierung. In diesem werden kurz die Strukturen in Studium und Lehre, sowie das interne Steuerungs- und Qualit?tssicherungssystems dargestellt und die Funktionsf?higkeit plausibel anhand mindestens eines Studiengangs dokumentiert. Die Unterlagen werden von der ausgew?hlten Akkreditierungsagentur hinsichtlich der Zulassungsvoraussetzungen geprüft.

Bei einem positivem Ergebnis der Vorprüfung reicht die Universit?t eine Selbstdokumentation ein, aus der die internen Steuerungs- und Entscheidungsstrukturen, das Profil und das Leitbild der Institution, ihr Studienangebot, die definierten Qualit?tsziele und das System der internen Qualit?tssicherung im Bereich von Studium und Lehre ersichtlich werden. Diese Dokumentation bildet die Grundlage für die erste Vor-Ort-Begehung der Gruppe der Gutachterinnen und Gutachter.

Die Gutachter werden durch die Akkreditierungsagentur ausgew?hlt und eingesetzt. Die Gutachtergruppe besteht dabei aus mindestens fünf Personen. In der Regel sind davon drei Personen mit der Gestaltung der Entscheidungs- und Durchführungsprozesse in Hochschulen, insbesondere im Bereich von Studium und Lehre, vertraut und besitzen Leitungserfahrungen (Studiendekane, Gremienmitglieder, Mitglieder von Fakult?ts- und Hochschulleitungen), zeigen Offenheit gegenüber verschiedenen Organisationsstrukturen und verfügen über Erfahrungen mit unterschiedlichen institutionellen Kulturen. Hinzu kommen ein Vertreter der Studierenden mit Erfahrung in der Hochschulselbstverwaltung sowie ein Mitglied aus der Berufspraxis.

 

In der ersten Vor-Ort-Begehung stehen die Steuerungssysteme der Hochschule im Zentrum und es erfolgt die Er?rterung der Selbstdokumentation. Bei Bedarf werden fehlende oder erg?nzende Informationen für die zweite Begehungen nachgefordert. Im Anschluss an die erste Vor-Ort-Begehung legt die Gutachtergruppe den Termin für die zweite Begehung und m?gliche weitere Gespr?chsrunden fest, sowie Anzahl, Inhalte und Umfang der folgenden Stichprobe.

Die Stichproben dienen der Untersuchung relevanter Merkmale der Studiengangsgestaltung, der Durchführung von Studieng?ngen sowie der Qualit?tssicherung und ob diese tats?chlich Wirkung zeigen. Darüber hinaus wird die Einhaltung (normativer) Rahmenbedingungen in den ausgew?hlten Studieng?ngen geprüft (vergleichbar mit Teilen der Programmakkreditierung).

Art und Umfang der Stichproben wird durch die betreuende Akkreditierungsagentur auf begründeten Vorschlag der Gutachtergruppe festgelegt.

Die zweite, mehrt?gige Vor-Ort-Begehung baut auf der Bewertung der Stichproben auf und dient nicht nur der Analyse des Qualit?tssicherungssystems, sondern auch dessen Weiterentwicklung. Die Gutachter führen Gespr?che mit den Qualit?tsbeauftragten, der Hochschulleitung und den Gleichstellungsbeauftragten, den Leitungen von studienorganisatorischen Einheiten, mit Lehrenden, Studierenden und Vertretern der Hochschulverwaltung.

Die Gutachtergruppe erstellt auf der Basis der Vor-Ort-Begehungen und der Stichproben sowie der eingereichten Unterlagen ein Gutachten und gibt eine Beschlussempfehlung an die Agentur.

Vor der Entscheidung über den Abschluss der Akkreditierung kann die Universit?t innerhalb einer vorher festgelegten Frist Richtigstellungen vornehmen oder bereits initiierte Verbesserungsma?nahmen beschreiben.

Nach der Prüfung von Gutachten und ggf. Stellungnahme der Universit?t wird innerhalb der Akkreditierungsagentur über die Akkreditierung entschieden. M?glich ist auch eine Akkreditierung mit Auflagen, welche in einer vorgegebenen Frist zu erfüllen sind.

Weitere Informationen zum Thema Systemakkreditierung finden Sie unter: