Praktika im Studium der Beruflichen Bildung/Fachrichtung Sozialp?dagogik

Im Laufe des Studiums der Beruflichen Bildung/Fachrichtung Sozialp?dagogik sind drei schulische Praktika zu absolvieren. Diese sind teils im Bachelor-, teils im Masterstudiengang integriert. Zudem ist als Zugangsvorraussetzung für den Vorbereitungsdienst an Beruflichen Schulen (Referendariat) ein Berufspraktikum von insgesamt 48 Wochen erforderlich.

Im Folgenden sind wichtige Informationen und Dokumente zu den einzelnen Praktika zu finden. Immatrikulierte Studierende k?nnen wichtige Links und Unterlagen auch im 'Info-VC Berufliche Bildung (BA/MA)' abrufen.

Informationen zu den schulischen Praktika allgemein

Insgesamt sind folgende schulische Praktika im Studium 'Berufliche Bildung/Fachrichtung Sozialp?dagogik' zu absolvieren.

Im Bachelorstudiengang sind zu leisten:

  • das p?dagogisch-didaktische Schulpraktikum
  • das fachdidaktische Praktikum im Unterrichtsfach

 

Im Masterstudiengang ist zu leisten:

  • das fachdidaktische Praktikum in der beruflichen Fachrichtung

 

Hier kann eine ?bersicht(711.5 KB) über die wichtigsten Regelungen aller schulischen Praktika heruntergeladen werden.

Fachdidaktisches Praktikum in der beruflichen Fachrichtung

Das fachdidaktische Praktikum in der beruflichen Fachrichtung wird im Masterstudiengang absolviert.

 

Wichtige Informationen und Dokumente sind hier zu finden:

  • Bescheinigung (alter MA)(37.9 KB, 1 Seite)über das fachdidaktische Praktikum in der beruflichen Fachrichtung Sozialp?dagogik
  • Bescheinigung (neuer MA)(413.0 KB)über das fachdidaktische Praktikum in der beruflichen Fachrichtung Sozialp?dagogik
  • Informationen(199.2 KB) zum Praktikum in der beruflichen Fachrichtung

Berufspraktikum

Das Berufspraktikum von 48 Wochen gilt als Voraussetzung für den Vorbereitungsdienst an beruflichen Schulen (Referendariat) und wird vom Bayerischen Staatsministerium
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst geregelt und anerkannt.

Informationen zu verschiedenen Aspekten des Berufspraktikums sind hier zu finden:

  • Leitfaden Berufspraktikum(737.7 KB)
  • Richtlinien für das verpflichtende Berufspraktikum - Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
  • Antrag auf Anerkennung(103.3 KB) beim Bayerischen Kultusministerium
  • Als T?tigkeitsnachweis reichen Sie bitte ein Praktikums-, Ausbildungs- bzw. Arbeitszeugnis ein. Beachten Sie hierbei alle notwendigen Angaben laut der Richtlinien des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst:
    • Daten zu Ihrer Person
    • Angaben zum Arbeitgeber
    • Angaben des genauen Zeitumfangs
    • Angaben zur Wochenarbeitszeit
    • Art der T?tigkeiten (Richtlinien beachten!)
  • Für die Beantragung der Anerkennung für die Zulassung zum Masterstudiengang Berufliche Bildung laden Sie bitte folgendes Dokument herunter, füllen es aus und bringen es in 2-facher Ausfertigung mit in die Sprechstunde (Vorgehen s. Leitfaden)
    Best?tigung 24 Wochen Master(735.8 KB)

  • Bitte sehen Sie sich zur Orientierung das ausgefüllte Musterformular an:
    Best?tigung Muster(1.8 MB)

Versicherung im Berufspraktikum

Zust?ndiger Unfallversicherungstr?ger ist der für das Praktikumsunternehmen zust?ndige Unfallversicherungstr?ger (Berufsgenossenschaft). Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz besteht in der Zeit des Praktikums nicht über die Universit?t, sondern über ihr Praktikumsunternehmen als Praktikant*in bzw. Besch?ftigte*r des Praktikaunternehmens.