Beitrittsgenehmigungspflichtige Verteilergruppen
IAM-Portal. Diesem Eintragen muss eine verwaltungsberechtigte Person zustimmen. Die Verwaltungsberechtigten werden automatisch per E-Mail darüber informiert und aufgefordert, den Beitritt durch Aufruf eines Links zu genehmigen. Erst danach erh?lt das Mitglied die E-Mails, die an die Verteilergruppe gesendet werden.
Austritt
Alle Mitglieder k?nnen von sich aus ohne Genehmigung austreten. Im IAM-Portal der Universit?t finden Sie den Selfservice Verteilergruppe: Eigene Mitgliedschaften. Dort k?nnen Sie sich selbst aus einer Verteilergruppe austragen.