Das zentrale Gremium der Gleichstellungsbeauftragten Wissenschaft an der Universit?t ist der Gleichstellungsbeirat Wissenschaft. Dieser trifft sich zweimal im Semester um anstehende Probleme, Fragen und Aktivit?ten zu diskutieren. Diese Treffen sind universit?ts?ffentlich. Alle Interessierten sind ausdrücklich willkommen, an der laufenden Arbeit und Planung teilzunehmen.

Feste Mitglieder des Gleichstellungsbeirats Wissenschaft sind:

St?ndige G?ste des Gleichstellungsbeirats Wissenschaft sind:


Studentische Vertreterinnen

Die studentischen Vertreterinnen sind Ansprechpartnerinnen für Studentinnen, die von Diskriminierung oder sexualisierten Bel?stigungen betroffen sind, oder Fragen zu der Arbeit des Gleichstellungsbeirats WIssenschaft und des Gleichstellungsbüros Wissenschaft haben. Sie repr?sentieren die Studentinnen der Universit?t Bamberg und deren Anliegen im Gleichstellungsbeirat Wissenschaft und berichten den Gleichstellungsbeauftragten Wissenschaft von Vorf?llen, die die Studierenden betreffen. Die Studierendenvertretung w?hlt jedes Jahr die studentischen Vertreterinnen für den Gleichsstellungsbeirat Wissenschaft. Diese müssen nicht zwingend der Studierendenvertretung angeh?ren, sondern sollten interessiert sein an Frauenf?rderung und der Antidiskriminierungsarbeit des Gleichstellungsbeirats Wissenschaft.

188bet亚洲体育备用_188体育平台-投注*官网vermittlung über das Gleichstellungsbüro Wissenschaft.

Im akademischen Jahr 2023/24 sind die studentischen Vertreterinnen:

  • Francesca Hilgner
  • Lilli Herbel?heimer
  • Jessica Klarmann
  • Nicole Rupp

Im akademischen Jahr 2024/25 sind die studentischen Vertreterinnen:

  • Jana Wucherer
  • Ersatzvertretung: Anna Tabea Feifel und Louisa Issing

Durch die ?nderung der offiziellen Namensbezeichnungen hei?t der Frauenbeirat nun Gleichstellungsbeirat Wissenschaft. Die alte Bezeichnung findet nur noch an den Stellen Verwendung, in denen es sich um Sachverhalte vor der Namens?nderung handelt. 

Stellungnahmen des Frauenbeirats (heute Gleichstellungsbeirat Wissenschaft)

Stellungnahme zum geschlechtergerechten Sprachgebrauch (2021)

Der Frauenbeirat der Otto-Friedrich-Universit?t Bamberg begrü?t ausdrücklich den geschlechtergerechten Sprachgebrauch in allen T?tigkeitsbereichen der Universit?t Bamberg und setzt sich für diesen ein. Geschlechtergerechtes Formulieren ist als ein essentieller Schritt in den Bemühungen um Geschlechtergleichstellung anzusehen. Hierzu ist auf zahlreiche wissenschaftliche Erkenntnisse zu diesem Thema zu verweisen, auf welche die Universit?tsfrauenbeauftragten bereits an vielen Stellen aufmerksam machen, u.a. in der Ringvorlesung Sprache.Macht.Geschlecht sowie in einem Blogbeitrag der kUNIgunde. Zudem gibt es durch die Universit?tsfrauenbeauftragten eine Hilfestellung zum geschlechtergerechten Formulieren. Weiterhin ist deutlich zu machen, dass geschlechtergerechter Sprachgebrauch kein Bewertungskriterium für Prüfungen an der Universit?t Bamberg ist.

Stellungname zu BETTER (2017)

Im Sommersemester 2017 wurde die Bamberger Personalentwicklungs- und Tenure Track Exzellenzrichtlinie (BETTER) bereits im Entstehungsprozess im Frauenbeirat diskutiert. Das vorl?ufige Dokument wurde grunds?tzlich begrü?t, traf jedoch auch auf Kritik, die einige Mitglieder des Frauenbeirats schriftlich formulierten. Diese Stellungnahme bildete die Grundlage für ein Gespr?ch mit der Vizepr?sidentin für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs, Professorin Andresen am 30. Mai 2017. Sie finden die Stellungnahme zum Download hier.(173.1 KB, 2 Seiten)

Durch das gemeinsame Gespr?ch konnten einige Kritikpunkte behoben werden. So vertritt in der verabschiedeten Version vom 08. Juni 2017 nun als festes Mitglied eine Frauenbeauftragte bzw. ein Frauenbeauftragter die Belange von Chancengleichheit in allen Berufungsausschüssen mit Mandat der Tenure-Evaluierung (Tenure-Evaluierungsausschüsse). Damit k?nnen die Frauenbeauftragen auch im Rahmen von BETTER ihre Kernaufgabe wahrnehmen.

Die vom Frauenbeirat einstimmige Ablehnung einer Befristung von W2 und W3 Professuren (Sitzung vom 07. April 2017) traf auf Verst?ndnis, kann aber ein wichtiger Bestandteil der Personalentwicklung vor allem in Bezug auf sog. Orchideenf?cher sein. Nach Aussage von Professorin Andresen stellt die in der Ausschreibung festgelegte Befristung einer Professur, für die eine abgeschlossene Habilitation Voraussetzung ist, eine Ausnahme dar und soll nicht fl?chendeckend angewandt werden. Weil wissenschaftliche Karrierewege bereits im Vorfeld von Befristungen und der damit verbundenen Unsicherheit gepr?gt sind, sollten Professuren davon nur in Ausnahmef?llen betroffen sein. Diese Ausnahmen sollten nach Wunsch der Frauenbeauftragten stets ausführlich begründet werden.

Dieser Text ist auch ein Blogbeitrag in der kUNIgunde.