Gender Consulting

Innovative Gleichstellungsma?nahmen stehen mehr und mehr im Fokus von Drittmittelgebenden (DFG, MWK, BMBF, Horizon Europe) und sind oft entscheidend für die Bewilligung von F?rdergeldern. Insbesondere bei gleichwertigen Antr?gen kann ein innovatives Gleichstellungskonzept den Ausschlag geben.

Die Universit?tsgleichstellungsbeauftragte in der Wissenschaft und das Büro der Gleichstellungsbeauftragten in der Wissenschaft der Universit?t Bamberg k?nnen mittlerweile auf eine langj?hrige Erfahrung sowohl bei der Konzeption als auch der Umsetzung von Gleichstellungsma?nahmen zurückblicken und stehen sowohl mit der Universit?tsleitung als mit allen weiteren F?rderinstitutionen der Universit?t Bamberg in best?ndigem Austausch. Diese Kompetenz soll genutzt werden, um Wissenschaftler*innen beratend und unterstützend zur Seite zu stehen, wenn es um die Drittmittelakquise und die Umsetzung von Gleichstellungsma?nahmen in Forschungsprojekten geht.

Das Büro der Gleichstellungsbeauftragten in der Wissenschaft unterstützt Sie gerne

  • im Rahmen der Antragsstellung mit Informationen über bereits vorhandene Strukturen an der Universit?t Bamberg und statistische Daten
  • bei der Konzeption von individuellen Gleichstellungsma?nahmen für Ihr Projekt
  • durch eine Vermittlung von Kooperationspartner*innen für Gleichstellungsma?nahmen
  • mit einer Durchsicht Ihres Drittmittelantrages auf m?gliche, weitere und noch notwendige Ansatzpunkte für gleichstellungsrelevante Aussagen und Ma?nahmen
  • bei der Umsetzung Ihrer Gleichstellungsma?nahmen
  • bei der Organisation von Veranstaltungen der Karriereentwicklung und mit Bezug zu Gleichstellungsthemen

 

Grundlegende Informationen zur Chancengleichheit in Bamberg

Die DFG erlaubt im Rahmen von Graduiertenkollegs, Forschergruppen, Schwerpunktprogrammen usw. eine Beantragung von bis zu 15.000 Euro pro Jahr von zus?tzlichen Chancengleichheitsmittel, für Sonderforschungsbereiche sogar 30.000 Euro pro Jahr. Diese k?nnen für Ma?nahmen neben den schon im eigentlichen Projektantrag bewilligten Mitteln zur F?rderung von Chancengleichheit von Frauen und M?nnern genutzt werden. Wenn diese zus?tzlichen Mittel nicht beantragt oder ausgegeben werden, wird dies bei einer Begutachtung oder Weiterfinanzierung teilweise negativ gewertet.