FAQ zu Reisekostenzusch¨¹ssen

Der FNK-Reisekostenzuschuss besteht aus a) Reisekostenpauschale sowie b) eventuell anfallenden Tagungsgeb¨¹hren.

a) Die Reisekostenpauschale wird, abh?ngig vom Tagungsort, nach folgender Staffelung gew?hrt:

  • im Umkreis von 100 Kilometern (z.B. Universit?ten Erlangen-N¨¹rnberg, Bayreuth, W¨¹rzburg): 50,00 €;
  • Inland = 150,00 €;
  • europ?isches Ausland = 350,00 €;
  • au?ereurop?isches Ausland/?bersee-L?nder = 800,00 €

b) Zus?tzlich zur Reisekostenpauschale werden eventuell anfallende Tagungsgeb¨¹hren nach folgender Staffelung gef?rdert:

  • bei nationalen Tagungen: bis zu max. 150,00 €
  • bei internationalen Tagungen: bis zu max. 300,00 €

Im Falle mehrerer aufeinanderfolgender Veranstaltungen wird die Tagungsgeb¨¹hr nur f¨¹r die Veranstaltung gew?hrt, bei der der "aktive Beitrag" geleistet wird. Mitgliedschaften in wissenschaftlichen Vereinigungen k?nnen durch die FNK nicht gef?rdert werden. Im Interesse einer sparsamen Verwendung ?ffentlicher Mittel wird darauf hingewiesen, dass es bei vielen wissenschaftlichen Kongressen einen "Fr¨¹hbucherrabatt" gibt, den es zu nutzen gilt.

  • Ihr Besch?ftigungsverh?ltnis an der Universit?t Bamberg (Lehrbeauftragte sind nicht antragsberechtigt) muss zum Zeitpunkt Ihrer aktiven Tagungsteilnahme bestehen. 
  • Zus?tzlich zum "FNK-Reisekostenzuschuss" d¨¹rfen keine weiteren Finanzierungsm?glichkeiten in Anspruch genommen werden, z.B. durch Lehrstuhlmittel oder Drittmittel; es darf keine zus?tzliche Abrechnung nach Reisekostenrecht erfolgen; es d¨¹rfen keine Reisekosten durch den Veranstalter erstattet werden; auch darf keine Honorarzahlung geleistet werden.
  • Der FNK-Reisekostenzuschuss ist aus haushalts- und versicherungsrechtlichen ?berlegungen lediglich als "Zuschuss" im Rahmen einer Fortbildungsreise (KEINE Dienstreise - Bitte informieren Sie sich unter 4. Fortbildungsreise) konzipiert. Er erhebt nicht den Anspruch, alle Ausgaben einer Fortbildungsreise des wissenschaftlichen Nachwuchses abzudecken. Daf¨¹r ist er verh?ltnism??ig einfach zu erlangen - sofern keine andere, ertragreichere F?rderm?glichkeit gefunden werden kann bzw. konnte. Eine Antragstellung ist bei der FNK daher auch r¨¹ckwirkend m?glich: maximal 1 Jahr ab Tagungsbeginn (bezogen auf das Datum der Einreichungsfrist, siehe Termine und Zeitpl?ne).
     
  • Zur Recherche nach alternativen F?rderquellen empfehlen wir die Beratung durch die Trimberg Research Academy ¨C TRAc. Dort finden Sie auch eine Auswahl an Finanzierungsm?glichkeiten von Auslandsaufenthalten f¨¹r Postdocs.

Als Anlagen sind Ihrem Antrag beizuf¨¹gen (siehe Formular-Seite 2, Punkt b):

1. Auszug aus dem Tagungsprogramm, in dem Ihr Name und Ihr Beitrag erw?hnt sind; fakultativ: Personalisiertes Einladungsschreiben durch die Veranstalter an Sie; Personalisiertes Schreiben des Veranstalters an Sie mit Best?tigung der Annahme Ihres Beitrags. [Bitte reichen Sie NICHT ein: Programme mit vielen Seiten; Teilnahmebescheinigungen]

2. Abstract Ihres Beitrags

3. Tagungsgeb¨¹hr:

  • Falls eine Tagungsgeb¨¹hr beantragt wird, ist diese durch eine Rechnung oder einen sonstigen Beleg (wie zum Beispiel die ausgedruckte WWW-Seite der Fachtagung) zu dokumentieren.
  • Bei Zahlung in einer Nicht-Euro-W?hrung ist das Zustandekommen des Euro-Betrages (zum Beispiel mit Angabe des Datums des Wechselkurses) transparent zu machen.
  • Im Falle mehrerer aufeinanderfolgender Veranstaltungen (wie Vor-Konferenz und Haupt-Konferenz) kann nur der Beitrag der Teil-Konferenz beantragt werden, auf welcher der aktive Beitrag pr?sentiert wurde.
  • F¨¹r eine Beantragung der internationalen Tagungsgeb¨¹hr (bis max. 300,00 €): Nachweis der Internationalit?t der Tagung, zum Beispiel durch Vorlage des Tagungsprogramms. Falls die Internationalit?t der Tagung nicht eindeutig nachgewiesen wird, wird die Tagung als "nationale Tagung" eingestuft und eine Tagungsgeb¨¹hr in H?he von von max. 150,00 € ber¨¹cksichtigt.

4. Bei physischer Teilnahme: Von der Personalabteilung (Reisekostenstelle) bewilligter "Antrag auf Genehmigung einer Fortbildungsreise" (im Original)
    Bitte informieren Sie sich hierzu unter Punkt 4. Fortbildungsreise.

Bitte f¨¹gen Sie Ihrem Antrag keine weiteren Anlagen bei. Ein Anschreiben ist ebenfalls nicht erforderlich und wird auch nicht zur Begutachtung herangezogen. Eventuell f?lschlich an die FNK gesandte Unterlagen/Belege werden mit dem FNK-Bescheid wieder an Sie zur¨¹ckgeschickt.

 

Die Antr?ge sind vollst?ndig (inklusive aller notwendigen Anlagen und mit allen erforderlichen Unterschriften - siehe FAQs unter Punkt "2. Antragsvoraussetzungen") an die St?ndige Kommission f¨¹r Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs (FNK) ¨¹ber das Dezernat Z/FFT - Forschungsf?rderung und Transfer zu richten.

  1. Die Antragstellung kann auch erfolgen, wenn die Tagung bereits stattgefunden hat, maximal r¨¹ckwirkend ein Jahr ab Tagungsbeginn (bezogen auf das Datum der Einreichungsfrist).
  2. Pro Antragstellerin bzw. Antragsteller k?nnen max. 2 Reisekostenantr?ge pro Ausschreibungsrunde gef?rdert werden.
  3. Verwenden Sie bitte stets das aktuelle Antragsformular (Tabelle siehe Termine und Zeitpl?ne) und f¨¹llen Sie es am Rechner vollst?ndig aus.
  4. Legen Sie bitte alle geforderten Anlagen bei. Ein Begleitschreiben ist nicht erforderlich und kann aus Gr¨¹nden der Antragsgerechtigkeit auch nicht ber¨¹cksichtigt werden.
  5. Der eingereichte Antrag einschlie?lich der mitgelieferten Anlagen gilt als Endversion; nachtr?gliche ?nderungen an Ihrem Antrag oder Erg?nzungen der Anlagen sind nicht mehr m?glich.
  6. Neben der Einreichung via Hauspost sind auch Antragstellungen per Mail m?glich. Das Antragsformular kann mit den erforderlichen Unterschriften als Scan (pdf) eingereicht werden. Die geforderten Anlagen sind geb¨¹ndelt in 1 pdf-Datei - nach der Reihenfolge im Formular (diese finden Sie unter "b. Anlagen f¨¹r die Antragstellung") - beizulegen. Bitte senden Sie Antrags-pdf und Anlagen-pdf an die Adresse: fnk.fft(at)uni-bamberg.de

Der FNK-Reisekostenzuschuss kann nur in Verbindung mit einer Fortbildungsreise (KEINE Dienstreise) erlangt werden. Rechtzeitig vor Reiseantritt muss daher bei der Personalabteilung (Referat III/2)  ein "Antrag auf Genehmigung einer Aus-/Fortbildungsreise" gestellt werden - mit den folgenden Hinweisen unter "Kapitel/Titel":

  • "Verzicht auf Kostenerstattung" sowie
  • "Finanzierung aus FNK-Mitteln beantragt" (siehe Muster(135.2 KB)).

Sie finden das Antragsformular auf den Seiten der Personalabteilung /abt-personal/formulare-infos-und-merkblaetter unter "Reisekosten" ¨C ?Antrag auf Genehmigung einer Dienstreise¡°. Der von der Personalabteilung (Reisekostenstelle) antragsgem?? genehmigte "Antrag auf Genehmigung einer Aus-/Fortbildungsreise" muss den Vermerk "Reisekosten werden nicht erstattet" erhalten und ist als Anlage 4 dem FNK-Reisekostenantrag beizuf¨¹gen.

Um eine effiziente Pr¨¹fung dieser Anlage 4 durch die FNK zu erm?glichen, reichen Sie diese bitte nur im Original ein. Kopien werden nicht entgegen genommen. Es liegt allein an den Antragstellerinnen und Antragstellern, eindeutige Belege einzureichen; Antragskopien k?nnen von der FNK nicht auf ihre "Echtheit" ¨¹berpr¨¹ft werden.

Bei Fragen rund um das Thema "Fortbildungsreise" wenden Sie sich bitte an die Abteilung III Personal, Referat III/2.

Wenn Sie eine aktive Tagungsteilnahme im Ausland ins Auge fassen, beachten Sie bitte die aktuellen Informationen zur "Entsendung ins Ausland". Das daf¨¹r notwendige Formular ist m?glichst fr¨¹hzeitig bei dem f¨¹r Sie zust?ndigen Personalreferat vorzulegen. Dies gilt auch bei kurzfristigem Auslandsaufenthalt und im Rahmen von (FNK-finanzierten) Fortbildungsreisen.

N?here Informationen hierzu unter /abt-personal/formulare-infos-und-merkblaetter, hier: "Entsendung / Dienstreise ins Ausland".

Die Finanzierung Ihrer Teilnahme an Tagungen, die im virtuellen Raum stattfinden, ist m?glich. Hierbei ist zu beachten:

  • Finanziert werden kann nur Ihre Tagungsgeb¨¹hr - unter den bekannten Konditionen, siehe Antragsformular Seite 2 unten: ?Anlagen f¨¹r die Antragstellung¡°, Punkt 3.
  • Die Notwendigkeit, einen ?Antrag auf Fortbildungsreise¡° zu stellen und der Antragstellung beizuf¨¹gen, entf?llt, da keine Reise stattfindet.
  • In der Kalkulation (im Antragsformular Seite 3 oben) ist nur der Betrag der Tagungsgeb¨¹hr und die Angabe zur Internationalit?t der Tagung auszuf¨¹llen. Angaben zu Fahrtkosten, ?bernachtungs- und Verpflegungspauschalen entfallen.
  • Bitte f¨¹llen Sie auf Seite 1 des Formulars "Ort & Land" mit der geographischen Verortung der veranstaltenden Organisation aus und erg?nzen Sie "virtuell"

Nach erfolgter Bewilligung (bitte warten Sie diese ab) werden Sie via Hauspost einen FNK-Bescheid (Versand des Bescheides siehe "Termine und Zeitpl?ne") erhalten, in dem Ihnen der weitere Ablauf erkl?rt wird. Zum Abrufen der bewilligten Mittel sind folgende Unterlagen bei der Abteilung Haushalt (Ref. IV/1; Herr Jagemann bzw. Frau Haderlein) einzureichen:

  1. Eine auf Sie pers?nlich ausgestellte Teilnahmebescheinigung, aus der eindeutig hervorgeht, dass Sie auf der Tagung/Konferenz Ihren Vortrag/Ihre Posterpr?sentation gehalten haben (ein Programmauszug reicht nicht aus);
  2. im Falle der Entrichtung eines Tagungsbeitrags: eine Bescheinigung, aus der die H?he des von Ihnen entrichteten Tagungsbeitrags (in Euro) eindeutig hervorgeht.
  3. die Kostenbest?tigung (dieses Formblatt erhalten Sie mit der Bewilligung), in der unter anderem Ihre Bankverbindung und die Anschrift der Kontoinhaberin bzw. des Kontoinhabers darzulegen sind.

Falls es R¨¹ckfragen geben sollte, die Ihnen unsere FAQs nicht beantworten konnten, so nehmen Sie bitte fr¨¹hzeitig 188betÑÇÖÞÌåÓý±¸ÓÃ_188ÌåÓýƽ̨-Ͷע*¹ÙÍø zu Ihrem Pro- bzw. Forschungsdekan oder zu Ihrer Pro- bzw. Forschungsdekanin - als Vertretung Ihrer Fakult?t in der FNK - auf: