FAQ zur Internen Projektf?rderung
Beachten Sie bitte diese Hinweise und die Hinweise in den Antragsformularen m?glichst genau. Bei der Mehrzahl nicht erfolgreicher Antr?ge liegt nach aller Erfahrung eine ?formal fehlerhafte“ Antragstellung vor oder die inhaltlichen Ziele sind nicht schlüssig und allgemein verst?ndlich dargestellt. Bei Fragen zur Antragstellung (zum Beispiel, wenn Sie zum ersten Mal einen Antrag stellen) nehmen Sie bitte frühzeitig 188bet亚洲体育备用_188体育平台-投注*官网 zu den Vertreterinnen und Vertretern Ihrer Fakult?t in der FNK auf:
- GUK:
Forschungsdekan Prof. Dr. Christoph U. Werner (christoph.werner(at)uni-bamberg.de), Tel. 2178; - HUWI:
Forschungsdekanin Prof. Dr. Yvonne Anders (yvonne.anders(at)uni-bamberg.de), Tel. 1818; - SOWI:
Forschungsdekan Prof. Dr. Johannes Marx (johannes.marx(at)uni-bamberg.de), Tel. 2639; - WIAI:
Forschungsdekan Prof. Dr. Thorsten Staake (thorsten.staake(at)uni-bamberg.de), Tel. 2076.
Max. zwei Antragstellende pro Antrag
Antragsberechtigt sind:
- Professorinnen und Professoren der Universit?t Bamberg.
- Habilitierte und promovierte wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die auch aus Studienzuschüssen finanziert sein k?nnen.
- Promovierte wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ihren Antrag allein stellen, ben?tigen die Zustimmung (Unterschrift) des zust?ndigen Professors bzw. der zust?ndigen Professorin auf dem Antragsformular.
- Nicht promovierte wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Besch?ftigte aus Drittmitteln k?nnen auch als Erstantrag?stellende auftreten, jedoch immer in Kombination mit dem zust?ndigen Professor bzw. der zust?ndigen Professorin. Diese Antr?ge sind mit beiden Unterschriften (Erst- und Zweitantragstellender) einzureichen.
- Neu: Geflüchtete Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler k?nnen sich ab dem Haushaltsjahr 2023 um Mittel für Vorbereitungsprojekte bewerben. Voraussetzung ist, dass für einen derartigen FNK-Antrag ein Kooperationspartner bzw. eine Kooperationspartnerin aus der Universit?t Bamberg feststeht, der bzw. die für das Projekt im haushaltsrechtlichen Sinn verantwortlich ist (im Antrag als Mitantragstellender).
- Neu: Personen aus den a) TRAc Starter Projects und b) TRAc Projects sind ab dem Haushaltsjahr 2023 "Sommerrunde" für FNK-Vorbereitungsprojekte antragsberechtigt. Voraussetzung ist die Antragstellung in Kombination
a) TRAc Starter Projects: mit einem Professor bzw. einer Professorin der Universit?t Bamberg bzw.
b) TRAc Projects: mit der Leitung der TRAc (Vizepr?sident Forschung bzw. stellvertretende Leitung).
Rückfragen hierzu richten Sie bitte an das Graduiertenzentrum Trimberg Research Academy (TRAc).
Die Projektart, für die ein Antrag gestellt wird, wird nicht durch die Kommission bestimmt. Die Antragstellenden bestimmen selbst die Projektart und die jeweils angewandten Beurteilungsma?st?be.
Das Projekt sollte für einen Zeitraum bis max. 12 Monate kalkuliert werden. Der genaue Abrechnungstermin wird den Antragstellenden im Bewilligungsschreiben genannt.
In Abstimmung auf die Ziele der internen Projektf?rderung (v.a. die F?rderung von Projekten, die der Vorbereitung von Drittmittelprojekten dienen, sowie die Nachwuchsf?rderung) unterscheidet die FNK folgende Projektarten:
- Vorbereitungsprojekte (VP): Sie dienen der Vorbereitung und Formulierung eines Drittmittelantrages. Die Fortsetzung eines Vorbereitungsprojekts kann nicht gef?rdert werden.
Neu: Geflüchtete Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler k?nnen sich ab dem Haushaltsjahr 2023 um Mittel für Vorbereitungsprojekte bewerben. Voraussetzung ist, dass für einen derartigen FNK-Antrag ein Kooperationspartner bzw. eine Kooperationspartnerin aus der Universit?t Bamberg feststeht, der bzw. die für das Projekt im haushaltsrechtlichen Sinn verantwortlich ist (im Antrag als Mitantragstellender). Dieser betreuende Professor bzw. diese betreuende Professorin muss im Rahmen des Antrags gegenüber der FNK plausibel darlegen, warum die relevante Person aus ihrer bzw. seiner Sicht als geflüchtet anzusehen ist und inwiefern das Vorhaben inhaltlich an der Universit?t Bamberg anschlussf?hig ist.
Evaluation: Benennung des Drittmittelantrags oder des Bewilligungsbescheides.
F?rderh?chstgrenze: 5.000,- Euro. - Regelprojekte (RP): In Projektform organisierte Vorhaben der Lehrstühle, Professuren sowie insbes. des wissenschaftlichen Nachwuchses, die aus der Grundausstattung nicht geleistet werden k?nnen. Auch bei Regelprojekten sollen M?glichkeiten der Drittmittelf?rderung für dieses Forschungsvorhaben geprüft werden. Ein Regelprojekt soll bei einem Folgeantrag (zum gleichen Thema) grunds?tzlich in ein Vorbereitungsprojekt münden.
Evaluation: Benennung des Outputs (Literaturangabe mit ISBN/ISSN oder URL; der Output muss ?ffentlich zug?nglich sein).
F?rderh?chstgrenze: 2.000,- Euro. - Forschungskolloquien: Der Bezug der Veranstaltung zu konkreten Forschungsvorhaben muss gegeben sein, z.B. Vorbereitung eines Projekts, begleitende Er?rterung des Projekts (Zwischenergebnisse und Projektsteuerung), Diskussion der Ergebnisse eines Projekts. Ein (vorl?ufiges) Programm der Veranstaltung ist beizufügen.
Als selbstverst?ndlich wird vorausgesetzt, dass auch die universit?re ?ffentlichkeit am Forschungskolloquium kostenlos teilnehmen kann. Daher sollen im Antrag Ma?nahmen benannt werden, um die Hochschul?ffentlichkeit einzuladen. Auch eine entsprechende Raumgr??e ist sicherzustellen und wird in der Begutachtung kritisch geprüft werden.
Falls Sie Mittel für studentische Hilfskr?fte beantragen, so ist zu beachten, dass diese nicht für rein organisatorische T?tigkeiten herangezogen werden dürfen.
Wenn für ein Kolloquium Gastvortragsmittel beantragt werden, wird erwartet, dass auch eigene Gastvortragsmittel eingesetzt werden und/oder einschl?gige F?rderungsm?glichkeiten externer F?rderer (Ansprechpartner: Dr. Michael Schleinkofer, Leiter Dezernat Forschungsf?rderung & Transfer, App. 1029; E-Mail: forschungsfoerderung.fft(at)uni-bamberg.de) abgekl?rt und der FNK-Antrag im Sinne einer Restfinanzierung auf diese abgestimmt wird.
Es wird erwartet, dass das Kolloquium in einem zeitlich gebündelten Format umgesetzt wird. Einzelne Vortragsveranstaltungen (z.B. einzelne Gastvortr?ge) oder (Ring-)Vorlesungen k?nnen daher nicht gef?rdert werden. Dies gilt auch für Pr?sente an Referierende sowie Reisekosten Bamberger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu Kolloquien in das In- und Ausland.
Evaluation: Benennung des Outputs bzw. Berichts über das durchgeführte Kolloquium in Form von Literaturangabe oder URL (z.B. wird ein Bericht über das durchgeführte Kolloquium auf der Homepage als Output gesehen, nicht aber ein Tagungs-Flyer); zus?tzlich ist ein Teilnehmerverzeichnis beizulegen.
F?rderh?chstgrenze: 1.500,- Euro. - Sondertatbestand Drittmittelprojekte: Wie bisher soll nicht grunds?tzlich ausgeschlossen werden, dass bereits laufende Drittmittelprojekte zus?tzlich aus Mitteln der Universit?t gef?rdert werden. Die Antragstellung erfolgt formlos. Die Begründung für einen Zusatzbedarf wird im Einzelfall geprüft.
F?rderh?chstgrenze: wird im Einzelfall geprüft. - Kooperative Projekte und besondere Projektformen (z. B. Forschergruppen, SFB, etc.): Ziel der hochschulinternen Projektf?rderung ist die verst?rkte Einwerbung von Drittmitteln, aber auch die F?rderung von Profilbildung durch interdisziplin?re Kooperation oder Gro?projekte. Alle Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Universit?t sind daher ausdrücklich eingeladen, solche Projektkooperationen zu realisieren. Eine Antragstellung erfolgt formlos.
F?rderh?chstgrenze: wird im Einzelfall geprüft.
- Kooperative Forschung: Bereits in früheren Verfahren wurden die vom Senat eingerichteten Forschungsschwerpunkte im Verfahren der internen Projektf?rderung dadurch bevorzugt, dass sie (soweit erforderlich und aufgrund der verfügbaren Mittel m?glich) durch h?here Betr?ge (auch jenseits der F?rderh?chstgrenze) unterstützt werden. Auf die Kooperation im Rahmen eines Zentrums oder Forschungsschwerpunkts und die Eingliederung des Projektes in diese Kooperation weisen die Antragstellenden im Antragsformular hin. Darüber hinaus legt die Sprecherin bzw. der Sprecher des Zentrums / Forschungsschwerpunkts einen Bericht über die Forschungsaktivit?ten und die Eingliederung der Einzelprojekte in diese vor.
- Daneben k?nnen auch andere kooperative oder transdisziplin?re Projektantr?ge gemeinsam eingereicht werden, die eine f?rmliche Anerkennung als Forschungsschwerpunkt durch den Senat nicht suchen oder noch nicht gesucht haben. In diesem Fall soll im Antrag (und ggf. erg?nzend in einem formlosen Schreiben) die Struktur des kooperativen Vorhabens dargelegt und gezeigt werden, dass ggf. eine Perspektive für die Weiterentwicklung eines Arbeitsgebietes und eine Schwerpunktbildung er?ffnet wird oder die Kooperation z.B. einen guten Zugang zu F?rderungsm?glichkeiten schafft. Sofern die FNK Ansatzpunkte für eine solche Perspektive erkennen kann, wird sie diese Entwicklung mit Nachdruck auch im Rahmen der internen Projektf?rderung unterstützen.
- Sondertatbestand Gro?projekte: Besondere F?rderung sollen kooperative Projekte erfahren, die sich zu einem Projektverbund zusammenschlie?en und dadurch umfangreiche F?rderungsm?glichkeiten erschlie?en (z. B. Forschergruppe, SFB, etc.). Für diese Vorhaben sollen in Abstimmung mit den beteiligten Forscherinnen und Forschern durch den/die Vizepr?sidenten/in Forschung - im Benehmen mit der FNK - besondere F?rderungsm?glichkeiten au?erhalb des Normalverfahrens er?ffnet werden. Das Verfahren muss im Einzelfall besprochen werden. Daher ist bei diesen Antr?gen vorab eine Rücksprache mit dem Vizepr?sidenten bzw. der Vizepr?sidentin Forschung bzw. mit dem Dezernat Forschungsf?rderung & Transfer n?tig.
Seit dem Haushaltsjahr 2017 steht mit "fres(c)h!" eine weitere F?rderlinie im FNK-Antrags-Portfolio:
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus verschiedenen Disziplinen entwickeln gemeinsam ein herausragendes Forschungsvorhaben mit erkenntnisgewinnender Originalit?t. Der ?fres(c)h!“-Antrag soll nach M?glichkeit anschlie?end als Grundlage für einen Vorbereitungsprojektantrag dienen, um eine Drittmittelf?higkeit für die neuen Ideen zu erreichen.
Bitte beachten Sie die eigenen FAQs für diese F?rderlinie.
F?rderh?chstgrenze: 3.000,- Euro.
Neu ab Haushaltsjahr 2022: Bonus bei Gender-Thematik.
Siehe FAQs - Punkt 12.
Ansprechpersonen:
Postdoc-Beratung Dr. Martin Rehfeldt und Dr. Antonia Widmer-Leitz, An der Weberei 5, App. 3500, E-Mail: trac(at)uni-bamberg.de;
Dr. Michael Schleinkofer, Leiter Dezernat Forschungsf?rderung & Transfer, App. 1029, E-Mail: forschungsfoerderung.fft(at)uni-bamberg.de.
Weiterhin gilt:
Die Mitarbeit von Studierenden, Promovierenden bzw. Habilitierenden an den hier angeführten Projektarten ist (bei Beachtung der ansonsten geltenden Regeln der F?rderung) m?glich. Das Forschungsergebnis des FNK-Projekts muss als eigenst?ndiger Output erkennbar werden. Des Weiteren k?nnen Vorbereitungsprojekte im Rahmen von Habilitationsverfahren gef?rdert werden.
- Publikationskosten/?bersetzungen/Druckkostenzuschüsse: Wir bitten, auf die F?rderungsm?glichkeiten der DFG, der Thyssen-Stiftung und sonstige F?rderungen zurückzugreifen (zu recherchieren zum Beispiel unter der ELFI-Datenbank oder KISSWIN.de. Ansprechperson: Dr. Michael Schleinkofer, Leiter Dezernat Forschungsf?rderung & Transfer, App. 1029, E-Mail: forschungsfoerderung.fft(at)uni-bamberg.de.
- Reisekosten für die aktive Mitwirkung an Tagungen: Hier bestehen für den wiss. Nachwuchs gesonderte F?rderungsm?glichkeiten (siehe /forschung/forschungsfoerderung/interne-fnk/reisekostenzuschuesse/ ).
- Investitionen, Mittel für DV-Ger?te, Software, Pr?sente an Referenten
- Bitte beachten Sie bei der "Projektkalkulation Personal":
a) Mitantragstellende k?nnen keine Hilfskraft-Mittel für sich selbst beantragen.
b) Hilfskraft-Mittel k?nnen nicht für TV-L-Besch?ftigte oder Promovierte beantragt werden.
Da wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter antragsberechtigt sind, k?nnen pro Organisationseinheit natürlich mehrere, voneinander unabh?ngige Antr?ge bewilligt werden. Die FNK hat bisher darauf verzichtet, die Zahl der Antr?ge pro Organisationseinheit zu begrenzen.
Der Selbstbericht ist essentiell für die Beurteilung eines eingereichten FNK-Antrags:
Antragstellende werden im Formular aufgefordert, über den Bearbeitungsstand ihrer letzten beiden FNK-Projekte (sofern gegeben) Auskunft zu geben, die der FNK noch nicht mittels Selbstbericht berichtet worden sind.
Es wird gewünscht, m?glichst innerhalb der Projektart-Kategorie zu bleiben, zum Beispiel: jetzt beantragtes Forschungs?kolloquium --> Bericht über abgeschlossene Forschungskolloquien. Bei Nichtzutreffen ist es aber auch m?glich, über eine andere Projektart-Kategorie (wie z.B. Regelprojekt, Vorbereitungsprojekt) zu berichten (und umgekehrt).
Bei mehreren Antragstellenden gilt: Selbstberichte über frühere Antragstellungen in derselben personellen Konstellation wie im vorliegenden Antrag sind nicht verpflichtend; Antragstellende k?nnen auch über frühere Antr?ge berichten, die sie ohne den jetzigen Mitantragsteller bzw. die jetzige Mitantragstellerin durchgeführt haben.
Bitte beachten Sie: Selbstberichte sind Teil eines formal vollst?ndigen Antrags. Fehlende Selbstberichte k?nnen zur Ablehnung eines Antrages führen!
1. Das aktuelle Antragsgeheft kann, soweit für die jeweilige Projektform vorgesehen, als pdf-Formular im Rechner direkt bearbeitet werden. Die Formulare werden im Intranet unter /forschung/forschungsfoerderung/interne-fnk/interne-projektfoerderung/formulare/ zum Herunterladen angeboten.
2. Füllen Sie die Formulare bitte vollst?ndig unter Beachtung der Hinweise zur jeweiligen Projektart aus. Achten Sie dabei besonders auf den "Selbstbericht" sowie - generell - auf eine knappe, allgemein verst?ndliche, schlüssige inhaltliche Darstellung, auf die Konsistenz von inhaltlichem und methodischem Vorgehen und auf eine klare, vollst?ndige und in sich stimmige Begründung von Zeitplan, Arbeitsschritten und der beantragten Sach- und Personalmittel sowie der Reisekosten.
3. Bitte fügen Sie dem Antrag keine weiteren Anlagen bei (Ausnahmen: Tagungsprogramm bei Forschungskolloquien; Kostenvoranschlag bei Regel- oder Vorbereitungs?projekten sowie bei "fres(c)h!"-Projekten; pdf bei noch unver?ffentlichtem Output im Rahmen des Selbstberichts). Ein Anschreiben ist ebenfalls nicht erforderlich und kann auch nicht zur Begutachtung des Antrages herangezogen werden.
4. Reichen Sie Ihren vollst?ndigen Antrag zu dem im Anschreiben genannten Zeitpunkt bitte folgenderma?en ein:
Schritt 1:
Senden Sie bitte Ihren vollst?ndig ausgefüllten Antrag VIA E-MAIL (als pdf-Anlage) an die FNK unter der Adresse fnk.fft(at)uni-bamberg.de. Es gilt das Eingangsdatum der Mail-Zeitanzeige bei Empfang. Versp?tete Antr?ge k?nnen leider nicht berücksichtigt werden. Dies gilt auch für Antr?ge, die bis zur Deadline nicht elektronisch eingereicht wurden. - Der eingereichte Antrag gilt als Endversion; nachtr?gliche ?nderungen an Ihrem Antrag sind nicht mehr m?glich.
NEU: Ab sofort kann Ihr FNK-Antrag auch digital unterschrieben eingereicht werden, was wir Ihnen empfehlen. Für diesen Fall brauchen Sie den folgenden Schritt 2 nicht durchzuführen. - Falls Sie den Antrag nicht digital unterschrieben haben, gehen Sie bitte den Schritt 2:
Schritt 2:
ZUS?TZLICH senden Sie bitte zeitnah das Titelblatt Ihres Antrages (nicht den kompletten Antrag) mit allen erforderlichen Unterschriften (siehe ?FAQs – Antragsberechtigung“) VIA HAUSPOST an die FNK (Hauspostadresse: FNK - über Dezernat Z/FFT Forschungsf?rderung und Transfer). Alternativ k?nnen Sie auch einen Scan des mit allen erforderlichen Unterschriften versehenen Titelblatts an die Adresse fnk.fft(at)uni-bamberg.desenden. Wenn Sie das Titelblatt mit allen erforderlichen Unterschriften von extern per Post senden wollen, gilt die Adresse: An die FNK über Dezernat Z/FFT, 96045 Bamberg.
5. Projekte, die im Rahmen von Zentren oder Forschungsschwerpunkten eingereicht werden, werden durch die Sprecherin bzw. den Sprecher des Zentrums oder Forschungsschwerpunkts koordiniert und gemeinsam zum Abgabetermin (durch die Sprecherin bzw. den Sprecher) vorgelegt. Sie bzw. er legt darüber hinaus zum obigen Termin einen Bericht über die Arbeit des Zentrums / Forschungsschwer?punktes bzw. über die eingereichten Antr?ge vor. Bitte beachten Sie dies bei Ihrer Zeitplanung und stimmen Sie sich mit der Sprecherin bzw. dem Sprecher ab.
6. Alle weiteren Erl?uterungen zur Antragstellung finden Sie im Antragsgeheft selbst.
Der Eingang des FNK-Antrages (elektronischer Antrag + mit allen erforderlichen Unterschriften versehenes Deckblatt müssen vorliegen) wird dem Haupt-Antragsteller beziehungsweise der Haupt-Antragstellerin per E-Mail best?tigt. Orientieren Sie sich bitte am folgenden Zeitplan, der stets aktuell vorgehalten wird. Da die Empfehlungen der FNK erst durch die Universit?tsleitung formal beschlossen werden müssen, bitten wir Sie, nach dem u.g. Sitzungsdatum noch Wartezeit einzuplanen.
Zeitplan für Antr?ge "Haushaltsjahr 2025 - Sommerrunde" (Stand: 01.04.2025):
Ver?ffentlichung der Ausschreibung: 01.04.2025;
Elektronische Einreichung der Antr?ge bis: 26.05.2025, 12:00 Uhr;
Sitzungsdatum FNK: 02.07.2025;
Versand der Bescheide: voraussichtlich Ende Juli/Anfang August 2025 (via Hauspost an den Hauptantragsteller bzw. die Hauptantragstellerin)
Laufzeit der bewilligten Projekte: voraussichtlich Mitte August 2025 - 30.11.2026.
Rückfragen in der Sache beantworten Ihnen gern:
1. Die Vertretung Ihrer Fakult?t in der FNK...
GUK: Prof. Dr. Christoph U. Werner (christoph.werner(at)uni-bamberg.de), Tel. 2178;
HUWI: Prof. Dr. Yvonne Anders (yvonne.anders(at)uni-bamberg.de), Tel. 1818;
SOWI: Prof. Dr. Johannes Marx (johannes.marx(at)uni-bamberg.de), Tel. 2639;
WIAI: Prof. Dr. Thorsten Staake (thorsten.staake(at)uni-bamberg.de), Tel. 2076.
2. ... sowie der FNK-Vorsitzende:
Vizepr?sident Prof. Dr. Thomas Saalfeld (vp.forschung(at)uni-bamberg.de)
Im Bewilligungsschreiben wird dem Haupt-Antragsteller beziehungsweise der Haupt-Antragstellerin u.a. die bewilligten F?rdersummen sowie das Konto des FNK-Projekts mitgeteilt, über welches alle Buchungen abgewickelt werden.
Die zugewiesenen Mittel werden von der Abteilung IV Haushalt (Referat IV/1, Herr Jagemann, Tel. -1063 bzw. Frau Haderlein, Tel. -1092, Mail: sachhaushalt(at)uni-bamberg.de), innerhalb der Titelgruppe 73 bewirtschaftet. Sie sind - unter Beachtung der geltenden Grunds?tze der Internen Forschungsf?rderung - wechselseitig deckungsf?hig.
Kontoüberziehungen sind vom Projektleiter bzw. von der Projektleiterin auszugleichen (z.B. Lehrstuhletat TG 73).
Der genaue Abrechnungstermin des bewilligten FNK-Projekts wird den Antragstellenden im Bewilligungsschreiben genannt.
Eine etwaige Verl?ngerung des Mittelvergabezeitraumes ist bei FNK-Projekten nur m?glich, wenn ein diesbezüglicher Antrag (Download unter: /forschung/forschungsfoerderung/interne-fnk/interne-projektfoerderung/formulare) sp?testens 8 Wochen vor Ende der Projektlaufzeit und unter Angabe von nachvollziehbaren Gründen bei der FNK (fnk.fft(at)uni-bamberg.de) eingereicht wird. Wenn das Ende der Mittellaufzeit bereits überschritten ist, werden Antr?ge auf Verl?ngerung des Mittelvergabezeitraumes nicht mehr zugelassen.
Falls Sie ein bewilligtes FNK-Projekt (z.B. aufgrund von Kürzungen beantragter Mittel) nicht mehr durchführen k?nnen, sind die Mittel zurückzugeben. In diesem Fall setzen Sie bitte die FNK (fnk.fft(at)uni-bamberg.de) zeitnah darüber in Kenntnis.
Die Universit?t Bamberg unterstützt das Publizieren in Open-Access-Zeitschriften. N?heres finden Sie unter /ub/forschen-und-publizieren/open-access-publizieren.
Des Weiteren werden die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Universit?t aufgefordert, eine ORCID einzurichten und bei Publikationen und Projektantr?gen stets Ihre ORCID anzugeben. N?heres siehe /ub/forschen-und-publizieren/orcid.
?ber Ihre durchgeführten und mit einem Output abgeschlossenen FNK-Projekte berichten Sie immer zu jeder neuen FNK-Antragstellung im ?Selbstbericht“ (auf den Seiten 2-3 des Antragsformulars; siehe auch unsere FAQs unter Punkt 6). Bitte beachten Sie auch die Hinweise im Bewilligungsbescheid. - Mittelrückforderungen und Restmitteleinzug bleiben vorbehalten.
- Vorbereitungsprojekte, Regelprojekte oder fres?h-Projekte, die sich schwerpunktm??ig mit Themen der Geschlechtergerechtigkeit befassen oder in denen eine Gender-Dimension von zentraler Bedeutung ist, sind willkommen und k?nnen auf Antrag mit einer um 500,- € erh?hten Maximalf?rdersumme unterstützt werden.
- Ab der "Sommerrunde 2024" gilt dies auch für Forschungskolloquien, wobei ein Bonus von bis zu 300,- € m?glich ist.
Bei allen Instrumenten der Internen Projektf?rderung soll Voraussetzung für die Gew?hrung des Gender-Bonus sein, dass Genderfragen einen Schwerpunkt des Projektes bzw. des Forschungskolloquiums darstellen.