Anrechnung von Prüfungsleistungen aus dem Ausland

Die Erbringung von Studien- und/oder Prüfungsleistungen an ausl?ndischen Universit?ten wird von unserem Lehrstuhl grunds?tzlich begrü?t.

Im Hinblick auf die Festlegung der ?quivalenz im Ausland erbrachter Studien-/ Prüfungsleistungen und die Effizienz des Feststellungsverfahrens beachten Sie bitte die Informationen, die wir Ihnen in unserem Download Leitfaden ?Anrechnung ausl?ndischer Studienleistungen(350.1 KB, 2 Seiten) zusammengestellt haben.

Streben Sie eine Anerkennung von im Ausland erbrachten Prüfungsleistungen an, vereinbaren Sie bitte vor Antritt des Auslandsaufenthaltes ein Learning Agreement (Vorgehen siehe Leitfaden), wobei die Beantragung digital erfolgt. Wenden Sie sich hierzu via E-Mail bitte an Annabelle Müller oder Stefanie Ulschmid.

Bei Anrechnungen (nach erfolgreichem Abschluss des Auslandsaufenthaltes) wenden Sie sich bitte an das Lehrstuhlsekretariat.