Aufnahmemodalit?ten

Die Aufnahme in die Graduate School setzt voraus, dass die nach der jeweils einschl?gigen Promotionsordnung vorgesehenen Mindestzulassungsvoraussetzungen erfüllt sind (u.a. fachlich einschl?giger Studienabschluss) und sich ein Mitglied der Graduate School schriftlich gegenüber dem Sprecher bzw. der Sprecherin bereit erkl?rt hat, die Erstbetreuung des Promotionsprojektes zu übernehmen.

?ber die Aufnahme entscheidet der Sprecher bzw. die Sprecherin der Graduate School gegebenenfalls in Abstimmung mit dem zust?ndigen Promotionsausschuss. Dementsprechend sind schriftliche Bewerbungen(44.3 KB) für die Aufnahme in die Graduate School an den Sprecher oder die Sprecherin zu richten. Es k?nnen auch ausw?rtige Antragsteller und Antragstellerinnen einen Aufnahmeantrag stellen, wenn sie von Mitgliedern der Graduate School betreut werden.

Mit Abschluss der Betreuungsvereinbarung(59.3 KB)wird der Bewerber bzw. die Bewerberin in die Graduate School aufgenommen.