Informationen zum Pflichtpraktikum

 Wichtige Hinweise und Dokumente:

  • Alle wichtigen Informationen zu den Anforderungen Formalia des Pflichtpraktikums sowie M?glichkeiten der Anerkennung einer Ausbildung oder beruflichen T?tigkeit finden Sie hier(131.7 KB, 6 Seiten).
  • Teilweise werden Praktikumsstellen nur dann vergeben, wenn es sich um ein Pflichtpraktikum handelt. Sollten Sie einen Nachweis darüber ben?tigen oder diesen gleich Ihrer Bewerbung beifügen wollen, so k?nnen Sie diesen über die Online-Dienste für Studierende selbst generieren.
  • Zur Anerkennung eines Praktikums, einer Ausbildung oder einer beruflichen T?tigkeit ist es notwendig einen Antrag auf Anerkennung zu Stellen. Diesen Anerkennungsantrag finden Sie hier(36.3 KB, 1 Seite).
  • Den Antrag auf Anerkennung leiten Sie bitte zusammen mit den jeweils ben?tigten Anlagen (siehe Antragsformular) an den Praktikumsbeauftragten Prof. Dr. Olaf Struck weiter.
  • Mustervertrag(156.3 KB, 3 Seiten)für Praktika beim Praktikumsgeber, falls dieser keine eigenen Vertr?ge hat oder Ihnen kein Zeugnis ausstellt.
  • Bitte beachten Sie: Im Bachelor- und Masterstudiengang Soziologie ist der Antritt von Prüfungen w?hrend der Beurlaubung nicht m?glich. Sollten Studierende jedoch auch w?hrend der Beurlaubung an wiederholungspflichtigen Prüfungen teilnehmen wollen, so ist dies w?hrend der Meldefrist dem Prüfungsamt schriftlich mitzuteilen. Diese Regelung gilt ausschlie?lich für wiederholungspflichtige Prüfungen und nicht für Neuanmeldungen.

Ansprechpartner: Prof. Dr. Olaf Struck

Professur für Arbeitswissenschaft
Feldkirchenstr. 21, Raum F21/01.29b
Telefon: +49 (0) 951/863-2690

E-mail: olaf.struck(at)uni-bamberg.de