Bundesausbildungsf?rderungsgesetz (BAf?G)

Ausschlie?lich für Studierende des Hauptfaches Soziologie:

Zeichnungsberechtige/r Hochschullehrer/in für das Baf?G ist die/der Vorsitzende/r des Prüfungsausschusses (zur Zeit Prof. Dr. Cornelia Kristen, Stellvertreter Prof. Dr. Steffen Schindler). Seine/Ihre Aufgabe besteht vor allem in der Erstellung von Bescheinigungen nach § 48 BAf?G. Die Studierenden werden gebeten, das entsprechende Formblatt 5(230.5 KB) auszufüllen und es unter Angabe der bisher erbrachten Leistungen (etwa: Flexnow-Ausdruck: Datenblatt) per Mail an Susann Sachse-Thürer (susann.sachse(at)uni-bamberg.de) zu senden. Bitte verwenden Sie ausschlie?lich das hier angegebene Formular(230.5 KB) und tragen dort selbst Ihre pers?nlichen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, F?rderungsnummer und bisher erreichte ECTS-Punkte) ein. Sollten Sie die Unterlagen per Post zurüchgesandt haben wollen, schicken Sie bitte Ihre ausgedruckten Unterlagen und einen frankierten und rückadressierten Briefumschlag an die folgende Adresse:


Dipl.-Soz. Susann Sachse-Thürer
Otto-Friedrich-Universit?t Bamberg
Feldkirchenstr. 21, F21 01.15
96047 Bamberg
E-Mail: susann.sachse@uni-bamberg.de

Kriterien für die Erstellung der Bescheinigung:

Ma?geblich sind die bislang erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen.  Dieser Wert wird auf Grundlage der folgenden Tabelle berechnet. Die Studierenden werden gebeten, die entsprechenden Leistungen zu belegen (FlexNow!-Ausdruck: Datenblatt)und die erreichte Gesamtpunktzahl zu ermitteln.

Die Punktzahl berechnet sich wie folgt:

ModulgruppeStudienleistung in ECTS-PunktenPrüfungsleistung in ECTS-Punkten
A) Soziologische Grundlagen 25
B) Methoden der empirischen Sozialforschung & Statistik 50
C) Pflichtpraktikum10 
D) Studienschwerpunkt nach Wahl 50
E) Kontextstudium 30
F) Bachelorarbeit 15
Jeweils Gesamt10170
Insgesamt180