Zum 1. April 2025 tritt eine neue Version der Prüfungsordnung im BA Politikwissenschaft in Kraft. Diese Seite ist für alle Studierenden relevant, die ihr Studium zu einem vorherigen Semester aufgenommen, aber noch nicht abgeschlossen haben. In diesem Fall k?nnen Sie in die neue Prüfungsordnung übertreten. Dies ist bis sp?tenstens zum 31. M?rz 2026 m?glich. Sie k?nnen auch in der alten Prüfungsordnung verbleiben und zu den Bedingungen zu Ende studieren, zu denen Sie Ihr Studium aufgenommen haben.
Für alle, die ihr Studium zum oder nach dem Sommersemester 2025 aufnehmen, ist diese Seite irrelevant. Für Sie z?hlt einfach nur die neue Struktur.
Was ist in der neuen Prüfungsordnung überhaupt anders - und warum?
Das grundlegende Lernziel unseres BA-Studiengangs ist, dass Absolvent*innen eine breite inhaltliche und methodische Ausbildung in Politikwissenschaft erhalten. Die neue Prüfungsordnung bietet daher einige neue Module sowie eine klarere Modulstruktur und entwickelt diese Kernidee somit weiter.
Insbesondere gibt es folgende ?nderungen:
- Der Modultyp “Proseminar” wird abgeschafft. Stattdessen wird ein neuer Modultyp “Seminar (klein)” eingeführt. W?hrend es sich bei Proseminaren um separate Lehrveranstaltungen handelte, sind kleine Seminare keine separaten Lehrveranstaltungen. Studierende, die zum Beispiel ein Seminar (klein) in Politischer Theorie belegen, besuchen die identische Lehrveranstaltung wie Studierende, die ein Seminar in Politischer Theorie belegen. Einziger Unterschied: Für das Seminar (klein) ist die Prüfungsleistung reduziert und umfasst i.d.R. nur ein Referat (oder vergleichbar). Für das regul?re Seminar ist i.d.R. eine Hausarbeit (oder vergleichbar) als Prüfungsleistung zu erbringen. Dementsprechend gibt es für Seminare mit Hausarbeit 6 ECTS-Punkte und für Seminare (klein) lediglich 3 ECTS-Punkte.
- Es wird eine neue Modulgruppe “Forschungspraxis” eingeführt. Ziel ist es, Methodenkompetenzen auf stark anwendungsorientierte und inhaltlich eingebettete Weise zu vermitteln.
In die Modulgruppe umgruppiert werden als Pflichtmodule das Modul “Grundlagen politikwissenschaftlichen Arbeitens” (vorher Modulgruppe Grundlagen) sowie das Modul “Forschungspraxis quantitatives Forschen” (inhaltlich identisch mit bisherigem Seminar Politische Soziologie, auch bekannt als “das R-Seminar”).
Au?erdem stehen hier zwei neue Module zur Auswahl: “Forschungspraxis qualitatives Forschen” soll dem allseitigem Wunsch nach einer klareren Ausbildung in qualitativen Methoden nachkommen; “Forschungspraxis wissenschaftliches Argumentieren” deckt dies analog für Analysef?higkeiten wissenschaftlicher Argumente und Argumentationsschemata ab. - Eine Einführungsvorlesung Digitale Politik wird es ab dem Sommersemester 2026 geben.
- Das Modul Grundlagen politikwissenschaftlichen Arbeitens wird von 4 auf 6 ECTS-Punkte aufgewertet und ist künftig für Studierende aller Studiengangsvarianten (auch 2. HF, NF) verpflichtend. Dieser Kurs soll allen Studierenden ein umfassendes Basiswissen für das Politikwissenschaftsstudium vermitteln.
- Für Module des Typs Vertiefungsseminar gibt es in der neuen Prüfungsordnung 9 statt 8 ECTS-Punkte.
- Für Module in der Modulgruppe Methoden (Statistik I+I, Empirie I+II) gibt es keine Beschr?nkung der Wiederholungsversuche mehr bei Nichtbestehen. Wenn Sie durchfallen, k?nnen Sie diese Klausuren beliebig oft wiederholen.
- Das Praktikum für Studierende mit Hauptfach Politikwissenschaft umfasst dagegen nur noch 13 statt 15 ECTS-Punkten.
- Die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit wird auf 3 Monate reduziert (statt vorher 6) - wie dies auch in allen anderen BA-Studieng?ngen der Uni der Fall ist.
- Der Erg?nzungsbereich hei?t jetzt “Wahlbereich” (weil jede*r Erweiterungs- mit Erg?nzungsbereich verwechselt hat) und bietet einige zus?tzliche Wahlm?glichkeiten im Vergleich zu vorher.
- In den Studiengangsvarianten 2. Hauptfach bzw gro?es und kleines Nebenfach werden anteilig etwas weniger Vorlesungen und mehr Seminare zu belegen sein. Au?erdem werden hier klarere Wahlm?glichkeiten für eine einfacher nachvollziehbare Struktur definiert.
Lohnt sich für mich der ?bertritt in die neue PO?
Ob der ?bertritt sinnvoll ist, h?ngt insbesondere von Ihren bisher erbrachten Leistungen ab. Grunds?tzlich empfehlen wir Ihnen aus den folgenden Gründen, den ?bertritt ernsthaft in Erw?gung zu ziehen:
- Ihnen stehen mehr Module zur Auswahl und Sie haben mehr Wahlm?glichkeiten (z.B. im Wahlbereich).
- Sie profitieren von der klareren und überarbeiteten Modulstruktur.
- In den meisten F?llen sollte eine Anrechnung Ihrer bisherigen Leistungen ohne Punktverlust m?glich sein.
- Etwaige Fehlversuche bei bisherigen Modulprüfungen werden durch den ?bertritt gel?scht.
- In der Modulgruppe Methoden k?nnen Prüfungen beliebig oft wiederholt werden.
Einzig wenn Sie in den Teilgebieten VP und/oder IE bereits Proseminar und Seminar besucht haben, würde Ihnen das Proseminar bei der Anrechnung “verloren gehen”, da nur jeweils eine der beiden Module übertragen werden kann.
Bitte setzen Sie sich mit der Fachstudienberatung in Verbindung, um Ihren ?bertritt einzuleiten oder Ihre konkrete Situation zu er?rtern.
Anrechnungstabelle
Modul in alter PO | Wird angerechnet in neuer PO für |
PWB-ME-PS (4 ECTS) | PWB-FP-GPA (6 ECTS) |
PWB-PS-S | PWB-FP-QN |
PWB-XX-PS | PWB-XX-S oder PWB-XX-KS |
PWB-PT-PS | PWB-FP-WA |
PWB-XX-VS | PWB-XX-VS |
Vorlesungen und Seminare der Teilgebiete (Ausnahme PWB-PS-S, siehe oben), Statistik, Empirie | Werden 1:1 angerechnet |
Erg?nzungsbereichsmodule | Werden 1:1 angerechnet |
Praktikum | Wird auch 1:1 angerechnet |
Abschlussarbeit | Wird 1:1 angerechnet |
Nicht angerechnet werden insbesondere:
- Nicht abgeschlossene Seminare (z. B. nur Referat gehalten, keine Hausarbeit geschrieben) - auch nicht als Seminar (klein)
- Veranstaltungen über Teilgebiete hinweg (z. B: PS-VP als S-PS)
Wie trete ich in die neue PO über?
- Informieren Sie sich auf dieser Website, und denken Sie über die Implikationen für Sie selbst nach.
- Machen Sie einen Plan zur ?bertragung Ihrer bisher erbrachten Leistungen. Erzeugen Sie dazu Ihre aktuelle Leistungsübersicht in Flexnow als PDF, und vermerken Sie dort für jedes Modul, wofür Sie es anrechnen m?chten (die allermeisten Module werden voraussichtlich 1:1 wie vorher bleiben; vermerken Sie hier lediglich “wie bisher”). Ob Sie die Vermerke virtuell im PDF vornehmen oder auf einem Ausdruck, bleibt Ihnen überlassen.
- 188bet亚洲体育备用_188体育平台-投注*官网ieren Sie mit Ihrem Vorschlag die Fachstudienberatung und kl?ren Sie etwaige Unklarheiten.
- Bereit zum ?bertrittt? Dann schicken Sie bitte Ihre virtuellen (oder wieder gescannte) Leistungsübersicht mit den Anrechnungsvermerken an den Prüfungsausschuss Politikwissenschaft mit der Bitte um ?bertritt in die neue Prüfungsordnung (formlose Mail genügt).
Der sp?testm?gliche Zeitpunkt hierfür ist der 31. M?rz 2026. Die ?bertrittsantr?ge werden gesammelt zu folgenden Zeitpunkten bearbeitet: 31.4.2025 / 31.9.2025 / 31.3.2026.
Sonstige Hinweise
- Wenn Sie die Studiengangsvariante wechseln m?chten (zum Beispiel von Einfachbachelor Politikwissenschaft zu BA Politikwissenschaft mit Nebenfach), dann sind Sie automatisch in der neuen Prüfungsordnung, weil dies technisch die Einschreibung in einen neuen Studiengang ist.
- Die Z?hlung Ihrer Prüfungssemester ?ndert sich durch den ?bertritt nicht, und l?uft einfach weiter.
Falls Sie darüber hinaus noch Fragen haben, kontaktieren Sie bitte die Fachstudienberatung. Diese Seite wird dementsprechend laufend aktualisiert.