H?rtef?lle

Bewerberinnen und Bewerber, die schwerwiegende gesundheitliche, soziale oder famili?re Gründe nachweisen, die einen sofortigen Studienbeginn zwingend erfordern, werden im Rahmen der au?ergew?hnlichen H?rte zugelassen.

Sinngem?? werden die Zulassungsregelungen der Stiftung für Hochschulzulassung für H?rtefallantr?ge angewandt.

Zum Antragsformular(258.9 KB) - hochzuladen im Hochschulportal

Hinweis zum Bewerbungsverfahren:

Wenn Sie einen Antrag auf au?ergew?hnliche H?rte(258.9 KB) stellen m?chten, müssen Sie keine Unterlagen postalisch einreichen. 

Sie werden im Verlauf der Online-Bewerbung an entsprechender Stelle aufgefordert, den Antrag auf au?ergew?hnliche H?rte und die notwendigen Nachweise im System hochzuladen.

Der Antrag und die erforderlichen Nachweise müssen

- für ein Wintersemester bis sp?testens 15.07. (24 Uhr) bzw.

- für ein Sommersemester bis sp?testens 15.01. (24 Uhr) 

im Portal hochgeladen werden. Wenn Sie Ihre Bewerbung nicht im Online-Portal abgeben, nimmt diese auch nicht am Vergabeverfahren teil.