Antrag zur Exmatrikulation

Sie k?nnen die Exmatrikulation mit sofortiger Wirkung (Antragseingang) selbst beantragen.

Daf¨¹r brauchen Sie Folgendes:

Die Unterlagen k?nnen Sie pers?nlich in der Studierendenkanzlei oder per Post an folgende Adresse einreichen:

Otto-Friedrich-Universit?t Bamberg 
- Studierendenkanzlei -
96045 Bamberg

Bitte beachten Sie: Eine Exmatrikulation mit sofortiger Wirkung ist ohne den Studierendenausweis leider nicht m?glich.

Sie k?nnen die Exmatrikulation zum Ende des Semesters selbst schriftlich in der Studierendenkanzlei beantragen (jeweils ab Mitte Dezember oder ab Mitte Juni). Bitte beachten Sie, dass es zwei M?glichkeiten gibt:
 

Die Unterlagen k?nnen Sie pers?nlich in der Studierendenkanzlei abgeben oder per Post an folgende Adresse schicken:

Otto-Friedrich-Universit?t Bamberg
- Studierendenkanzlei -
Kapuzinerstra?e 25
96047 Bamberg

 

Die Unterlagen k?nnen Sie pers?nlich in der Studierendenkanzlei abgeben oder per Post an folgende Adresse schicken:

Otto-Friedrich-Universit?t Bamberg 
- Studierendenkanzlei -
96045 Bamberg

Die Unterlagen k?nnen Sie pers?nlich in der Studierendenkanzlei abgeben oder per Post an folgende Adresse schicken:

Otto-Friedrich-Universit?t Bamberg 
- Studierendenkanzlei -
96045 Bamberg

Sofern die Exmatrikulation wegen eines Hochschulwechsels erfolgen soll, empfiehlt es sich, die Exmatrikulation zum Ende des Semesters zu beantragen, da hierdurch keine Unterbrechungen hinsichtlich des Versicherungsschutzes bestehen (jeweils ab Mitte Dezember oder ab Mitte Juni).

Nach Erhalt des vollst?ndigen und unterschriebenen Antrages auf Exmatrikulation und ggf. des Studierendenausweises f¨¹hren wir die Exmatrikulation durch und senden Ihnen Ihre Exmatrikulations- und Studienverlaufsbescheinigungen zu.

Die R¨¹ckerstattung von Semesterbeitr?gen richtet sich nach den Regelungen der Satzung des Studentenwerks W¨¹rzburg ¨¹ber einen zus?tzlichen Beitrag f¨¹r die Bef?rderung der Studierenden am Hochschulstandort Bamberg im ?ffentlichen Nahverkehr (Semesterticket) vom 7. Dezember 2021 und der Satzung des Studentenwerks W¨¹rzburg ¨¹ber die Erhebung des Grundbeitrags (Grundbeitragssatzung) vom 4. April 2019.


Die R¨¹ckerstattung von Semesterbeitr?gen richtet sich nach den Regelungen der Satzung f¨¹r das Semesterticket des Studentenwerks W¨¹rzburg (vom 7. Dezember 2021) und der Grundbeitragssatzung d
es Studentenwerks W¨¹rzburg (vom 31. M?rz  2023).

Ob eine R¨¹ckerstattung zum aktuellen Zeitpunkt m?glich ist, erfragen Sie bitte bei der Studierendenkanzlei.

F¨¹r die Beantragung ben?tigen Sie folgendes: