Arten von Sonderfallantr?gen
In manchen F?llen ist schon vor Stellung des Zulassungsantrags (oder gemeinsam damit) die Genehmigung eines Sonderfalls durch den Promotionsausschuss n?tig. Insbesondere ist dies
- der Antrag auf Wechsel des Hauptfaches gem?? § 4 (1) 2, wenn Sie in einem anderen Fach als Ihrem Hauptfach promovieren m?chten.In der Regel werden Wechsel des Hauptfaches genehmigt, wenn die F?cherkombination des vorgelegten Abschlusses eine hinreichende N?he zum angestrebten Promotionsverfahren erkennen l?sst.
- der Antrag auf Ausnahme vom Notenerfordernis gem?? § 4 (1) 3. Diese kann vor allem genehmigt werden, wenn der Abschluss in einem Fach erworben wurde, in dem nur wenige Studierende die Noten ?gut“ oder ?sehr gut“ erreichen.
- der Antrag auf Ausnahme vom Nachweiserfordernis eines mind. zweisemestrigen Studiums an der Universit?t Bamberg gem?? § 4 (1) 2 bzw. 4 (2). Wenn der Antragsteller bzw. die Antragstellerin Mitglied eines strukturierten Doktorandenprogramms oder aus sonstigen Gründen Mitglied der Universit?t (wissenschaftlich:r Mitarbeiter:in, TRAc) ist, wird von diesem Erfordernis abgesehen. Es muss kein Antrag gestellt werden.
- der Antrag auf Anerkennung schon erbrachter oder noch zu erbringender zus?tzlicher Studienleistungen gem?? § 4 (1) 2b bzw. 4 (2). Dies betrifft vor allem Absolvent:innen von sechs- bzw. siebensemestrigen Lehramtsstudieng?ngen und FH-Diplomstudieng?ngen.