Für Praktika Nachweis der Masernschutzimpfung unbedingt erforderlich!

Das Masernschutzgesetz ist zum 1. M?rz 2020 in Kraft getreten. Davon sind auch Praktikanten im Rahmen ihrer Schulpraktika betroffen, d. h., Studierende müssen an ihrem ersten Praktikumstag bei der Schulleitung einen Nachweis bzgl. ihres Masernimmunstatus erbringen.