Informationen zu IRWP-Klausuren

schriftliche Klausuren

Die schriftlichen Klausuren des Lehrstuhls werden zentral über das Prüfungsamt organisiert. Der Lehrstuhl hat keinerlei Einfluss auf die Termine. Den aktuellen Prüfungsterminplan finden Sie auf den Seiten des Prüfungsamtes.

Bei Seminararbeiten erfahren Sie die Abgabetermine im jeweiligen Seminar.

Fremdsprachige W?rterbücher

Bitte beachten Sie hinsichtlich der Nutzung von W?rterbüchern in Klausuren des Lehrstuhls für Internationale Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung folgende Regelungen:

Die Nutzung von W?rterbüchern in Klausuren ist an der Uni Bamberg nur in begründeten Ausnahmef?llen erlaubt. Für die Klausuren des Lehrstuhls für Internationale Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung wurden im Einvernehmen mit dem Prüfungsausschuss folgende Regelungen getroffen:

  • In der Klausur "Buchführung" sind fremdsprachige W?rterbücher als Hilfsmittel zugelassen.
  • In allen anderen Klausuren des Lehrstuhls gelten die allgemeinen Bestimmungen und es sind somit keine fremdsprachigen W?rterbücher als Hilfsmittel zugelassen.

Als fremdsprachige W?rterbücher gelten Nachschlagewerke die ?bersetzungen von einer Fremdsprache auf Deutsch enthalten. Beispielsweise: Deutsch – Englisch, Deutsch – Franz?sisch, Deutsch – Russisch oder Deutsch – Chinesisch. Fachspezifische W?rterbücher und allgemeine W?rterbücher, die neben ?bersetzungen auch Erkl?rungen enthalten, sind nicht als Hilfsmittel zugelassen.

Vorkorrekturen

Vorkorrekturen schriftlicher Klausuren sind nur auf Antrag per EMail, bis sp?testens eine Woche vor Klausurtermin, m?glich. Der Antrag muss von Ihrer studentischen EMailadresse verschickt werden und neben einer ausreichenden Begründung, Ihren Namen, Ihre Matrikelnummer sowie den Namen der betroffenen Klausur beinhalten. Bitte beachten Sie, dass nachtr?glich gestellte Antr?ge nicht berücksichtigt werden k?nnen.

Sie erhalten eine kurze Best?tigung über die Annahme oder Ablehnung des Antrags.

Nachkorrekturen

Nachkorrekturen schriftlicher Klausuren sind nur auf Antrag per EMail, bis sp?testens drei Wochen nach Ende der Einsichtnahme, m?glich. Der Antrag muss von Ihrer studentischen EMailadresse verschickt werden und neben einer ausreichenden Begründung, Ihren Namen, Ihre Matrikelnummer sowie den Namen der betroffenen Klausur beinhalten. Bitte beachten Sie, dass nachtr?glich gestellte Antr?ge nicht berücksichtigt werden k?nnen. Die Termine zur Einsichtnahme finden Sie auf den Seiten des Prüfungsamtes.

Sie erhalten eine kurze Best?tigung über die Annahme oder Ablehnung des Antrags.

Scheinteilnahme

Eine Teilnahme auf Scheinbasis ist nur m?glich, wenn Sie sich nicht über FlexNow zur Prüfung anmelden k?nnen. Technische Probleme sind hierbei ausdrücklich ausgenommen.

Scheinteilnahme schriftlicher Klausuren sind nur auf Antrag per EMail, im allgemeinen Prüfungsanmeldezeitraum (s. Prüfungsamt), m?glich. Der Antrag muss von Ihrer studentischen EMailadresse verschickt werden und neben Ihren Namen, Ihre Matrikelnummer, Ihren Studiengang und den Namen der betroffenen Klausur beinhalten. Bitte beachten Sie, dass nachtr?glich gestellte Antr?ge nicht berücksichtigt werden k?nnen.