Für Anrechnungen von Studienleistungen gibt es unterschiedliche Anl?sse mit verschiedenen Verfahrensweisen. Nehmen Sie deswegen in allen F?llen zuerst 188bet亚洲体育备用_188体育平台-投注*官网 mit der Fachstudienberatung auf. Schicken Sie dabei einen Nachweis über die entsprechenden Leistungen (Vorlesungsverzeichnis, Scheine, Transcript of Records) sowie ein aktuelles FlexNow-Datenblatt mit.

Es besteht für Sie grunds?tzlich keine Pflicht, sich bereits erbrachter Prüfungsleistungen anerkennen zu lassen. Sie haben die Wahl, welche Leistungen Sie sich anrechnen lassen wollen.

  • Die Anrechnung von Prüfungsleistungen hat zeitnah zur Einschreibung in den Studiengang Kommunikationswissenschaft zu erfolgen.
  • Für Studiengangwechsel innerhalb der Universit?t Bamberg ist es in der Regel nicht n?tig, Anerkennungsbest?tigungen einzuholen.
  • Für Studiengangwechsel von au?erhalb der Universit?t Bamberg müssen die bereits erbrachten Leistungen von den jeweiligen Fachvertreterinnen und Fachvertretern best?tigt werden.
  • ?ber die Anerkennung von Studienleistungen entscheidet der Prüfungsausschuss. Bitte nutzen Sie für den Antrag zur Anerkennung von Studienleistungen aus einem Vorstudium diese Anleitung.(366.5 KB) Reichen Sie Ihren Antrag per E-Mail bei Prof. Dr. Olaf Hoffjann ein.
  • Anerkennung von Studienleistungen aus dem Ausland: Wie dieses Anerkennungs- und Anrechnungsverfahren genau funktioniert, erfahren Sie auf unserer Seite zum Auslandsstudium.

Achtung: Eine Anerkennung von Studienleistungen kann je nach Umfang zu einer Hochstufung der Fachsemesterzahl führen.

Sie k?nnen sich für das Studium Generale auch Leistungen der Virtuellen Hochschule Bayern (vhb) anrechnen lassen. Darüber hinaus k?nnen Sie in diesem Bereich auf Nachfrage auch Veranstaltungen anderer Disziplinen einbringen, die ursprünglich nicht für das Prüfungsverwaltungssystem FlexNow freigegeben waren. 

Achtung: Auch im Studium Generale muss die Prüfungsleistung dem Workload in ECTS-Punkten entsprechen. Die genauen Vorgaben finden Sie im Modulhandbuch für das Studium Generale.

Grunds?tzlich k?nnen Sie sich nach einem Auslandsaufenthalt Studien- und Prüfungsleistungen anrechnen lassen. Dazu schlie?en Sie bereits vor der Abreise Anerkennungsvereinbarungen mit der Fachstudienberatung ab.

Wie dieses Anerkennungs- und Anrechnungsverfahren genau funktioniert, erfahren Sie auf unseren Seiten zum Auslandsstudium.


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